Ärzte gegen Ungeborene

Ärzte gegen Ungeborene

Was das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder betrifft, sind die letzten Entwicklungen in der deutschen Ärzteschaft äußerst traurig und gar katastrophal.

Beim letzten Ärztetag (27.- 30. Mai) hat ein Antrag, der die Entkriminalisierung von Abtreibungen fordert, die notwendige Mehrheit erhalten.

Demnach soll der §218 StGB abgeschafft bzw. weitgehend entkernt werden.

Zudem will der Ärztetag, dass Abtreibung als banale „Gesundheitsversorgung“ angesehen wird: „Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland ein häufiger Eingriff und gehört zur gesundheitlichen Versorgung.“

Der Ärztetag geht offenbar auch davon aus, dass die Kosten von Abtreibungen bald auch von den Krankenkassen übernommen werden: „Im Rahmen der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) muss deutlich auf den Datenschutz hingewiesen werden, wenn ein Schwangerschaftsabbruch Kassenleistung wird.“ 

Wird Abtreibung als banale Gesundheitsversorgung eingestuft, so ist die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen fast schon folgerichtig. 

Der Ärztetag begründet diese Forderungen mit dem Wunsch, Abtreibungen zu Normalisieren bzw. gesellschaftlich akzeptabel zu machen: „Die Entkriminalisierung durch Regelung des Schwangerschaftsabbruches im ersten Trimenon (12. SSW p.c.) außerhalb des Strafgesetzbuches und die dadurch bedingte gesellschaftliche Entstigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, unter gleichzeitiger Beibehaltung eines verpflichtenden Beratungsangebots für die ungewollt Schwangere, tragen nach unserer Einschätzung dazu bei, die Versorgung der ungewollt Schwangeren sowie die Rechtssicherheit der den Abbruch durchführenden Ärztinnen und Ärzte zu stärken.“

Der gerade angenommene Antrag beim Ärztetag übernimmt fast wortgleich die Argumente, die die Grünen zur Streichung des §218 StGB angeführt haben.

Bislang hat sich der Ärztetag aus Diskussionen um den §218 rausgehalten, doch diese Neutralität scheint erstmal vorbei zu sein. Die Grünen haben über diesen gejubelt.

Sie sehen selbst: Es liegt an uns, dass der Recht auf Leben der ungeborenen Kinder die Wertschätzung erhält, die es verdient.