Antworten auf die Mindestforderung der Aktion SOS LEBEN zur Bundestagswahl 2025

Antworten auf die Mindestforderung der Aktion SOS LEBEN zur Bundestagswahl 2025

Der kurze Wahlkampf und das Thema Lebensrecht hat die Parteien ziemlich überfordert, so dass wenige bereit waren, Stellungnahmen zu Abtreibung, §218 StGB etc. abzugeben – im Gegensatz zur EU-Wahl im Jahr 2024 -. Einige der Parteien, die nicht im Bundestag vertreten sind, hatten gar kein Wahlprogramm für die kommende Bundestagswahl.

Von der CDU-Zentrale (Konrad-Adenauer-Haus) kam beispielsweise diese seltsame Mail: 

Vielen Dank für das Interesse an unseren Positionen und die Einsendung Ihres Wahlprüfsteins zur Bundestagswahl 2025. Angesichts der sehr verkürzten Zeitläufe in diesem Bundestagswahlkampf haben sich die Generalsekretäre der Parteien CDU, CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Die Linke darauf geeinigt, nur Wahlprüfsteine von einigen wenigen vorab gemeinsam vereinbarten, die gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums repräsentierenden Verbänden und Organisationen zu beantworten.

Darüber hinaus bearbeiten die Parteien eine begrenzte Anzahl an Wahl-O-Mat-Formaten, die ebenfalls gemeinsam vorab ausgewählt wurden.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis für das angepasste Verfahren in dieser besonderen Situation und möchten Sie herzlich dazu einladen, in Ihren Zeitschriften und auf Ihren Webseiten auf das Wahlprogramm von CDU und CSU hinzuweisen, das wir gerne beifügen. Dieses und weitere Informationen zum Bundestagswahlkampf finden Sie auch auf unserer Homepage https://www.cdu.de

Fast alle Antworten waren diese in ausweichendem Stil geschrieben. 

Diese Liste wird im Zuge neuer Eingänge vervollständigt.

Aus diesem Grund haben wir uns beschränkt, nur die aussagekräftigen Antworten und Auszüge aus den Wahlprogrammen zu veröffentlichen

 

AfD

Bündnis 90/Die Grünen

Bündnis C

Bündnis Deutschland

Bündnis Sahra Wagenknecht

CDU/CSU

Die Linke

FDP

SPD

Werteunion

 

 

AfD

Beatrix von Storch

Ich habe im Bundestag und darüber hinaus in zahlreichen Reden und Erklärungen meinen Standpunkt und meine Überzeugung deutlich gemacht und mich für den Schutz des ungeborenen Lebens eingesetzt. Ich stehe ganz auf der Seite der Kultur des Lebens und nicht des Todes. Über Anfang und Ende des Lebens entscheidet Gott allein.

Aus dem Wahlprogramm der AfD:

Bei jährlich etwa 100.000 (davon nur 3.000 aufgrund kriminologischer und medizinischer Indikation) gemeldeten Abtreibungen in Deutschland ist weder das Lebensrecht der Kinder ausreichend geschützt, noch kann davon ausgegangen werden, dass die Schwangeren hinreichend über schwere Abtreibungsfolgen und über Hilfsangebote aufgeklärt wurden.

Die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung ist in vielen Fällen zu einem formalen Verwaltungsakt verkümmert und befördert eine Bagatellisierung dieses schwerwiegenden Eingriffs. Sie muss stattdessen dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen. Wie vom Bundesverfassungsgericht zur Bedingung gestellt, ist regelmäßig die Wirksamkeit der Beratungsscheinregelung zu überprüfen. Trotz der weiterhin extrem hohen Abtreibungszahlen ist das bis heute nicht erfolgt. Die Beratungspraxis wird somit aktuell nicht mehr durch das Grundgesetz gedeckt (Untermaßverbot lt. Az. 2 BvF 2/90). 

Die hohe Zahl der Abtreibungen zeigt, dass diese im Laufe der Jahre für viele Menschen zu einer Normalität geworden sind. In vielen Fällen wird von außen Druck auf die Mütter ausgeübt. Angst um die Zukunft, Angst vor der Verantwortung und die Sorge, dass ein Kind oder ein weiteres Kind die Partnerschaft überfordern könnte, veranlassen viele Frauen zu diesem gravierenden Schritt.

Wir setzen uns dafür ein, dass Mütter umfangreiche Unterstützung in der Schwangerschaft und nach der Geburt erhalten, insbesondere in schwierigen Lebenslagen.

Die Gewissensfreiheit für Ärzte, Abtreibungen zu verweigern, muss erhalten bleiben.

Es darf keine Werbung von Ärzten für Schwangerschaftsabbrüche geben. 

Während der Schwangerschaftskonfliktberatung sollen den Müttern Ultraschallaufnahmen des Kindes gezeigt werden, damit sie sich über den Entwicklungsstand des Kindes im Klaren sind.

Wir wollen die Möglichkeiten der anonymen bzw. vertraulichen Geburt weiter ausbauen und stärken sowie die Verfügbarkeit von Babyklappen sicherstellen und Adoptionen erleichtern.

Die AfD lehnt jede Förderung von Organisationen oder Maßnahmen ab, durch die Abtreibungen forciert oder verharmlost werden.

Wir lehnen alle Bestrebungen ab, Abtreibungen zu einem Menschenrecht zu erklären.

Bezahlte Leihmutterschaft ist eine Form von Kinderhandel. Dies lehnen wir ab.

Stephan Protschka:
 

Die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung ist in vielen Fällen zu einem formalen Verwaltungsakt verkümmert und befördert eine Bagatellisierung dieses schwerwiegenden Eingriffs. Sie muss stattdessen dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen. Wie vom Bundesverfassungsgericht zur Bedingung gestellt, ist regelmäßig die Wirksamkeit der Beratungsscheinregelung zu überprüfen. Trotz der weiterhin extrem hohen Abtreibungszahlen ist das bis heute nicht erfolgt. Die Beratungspraxis wird somit aktuell nicht mehr durch das Grundgesetz gedeckt (Untermaßverbot lt. Az. 2 BvF 2/90). Die hohe Zahl der Abtreibungen zeigt, dass diese im Laufe der Jahre für viele Menschen zu einer Normalität geworden sind. In vielen Fällen wird von außen Druck auf die Mütter ausgeübt. Angst um die Zukunft, Angst vor der Verantwortung und die Sorge, dass ein Kind oder ein weiteres Kind die Partnerschaft überfordern könnte, veranlassen viele Frauen zu diesem gravierenden Schritt. Forderungen der AfD:

• Wir setzen uns dafür ein, dass Mütter umfangreiche Unterstützung in der Schwangerschaft und nach der Geburt erhalten, insbesondere in schwierigen Lebenslagen.

• Die Gewissensfreiheit für Ärzte, Abtreibungen zu verweigern, muss erhalten bleiben.

• Es darf keine Werbung von Ärzten für Schwangerschaftsabbrüche geben.

• Während der Schwangerschaftskonfliktberatung sollen den Müttern Ultraschallaufnahmen des Kindes gezeigt werden, damit diese sich über den  Entwicklungsstand des Kindes im Klaren sind. • Wir wollen die Möglichkeiten der anonymen bzw. vertraulichen Geburt weiter ausbauen und stärken sowie die Verfügbarkeit von Babyklappen sicherstellen und  Adoptionen erleichtern. • Die AfD lehnt jede Förderung von Organisationen oder Maßnahmen ab, durch die Abtreibungen forciert oder verharmlost werden.

• Wir lehnen alle Bestrebungen ab, Abtreibungen zu einem Menschenrecht zu erklären.

• Bezahlte Leihmutterschaft ist eine Form von Kinderhandel. Dies lehnen wir ab.

René Springer (AfD):

Die seit Jahren konstant hohen Abtreibungszahlen sind erschreckend. Die bisherige Ausgestaltung der geltenden Rechtslage hat nicht dazu beigetragen, die Abtreibungszahlen zu reduzieren. In der breiten Gesellschaft findet sich aktuell kein tiefes Verständnis für das Recht des ungeborenen Lebens. Bevor wir politisch über strengere Abtreibungsregelung nachdenken können, müssen wir zuvor einen gesellschaftlichen Wandel im Bewusstsein über die Würde und das Lebensrecht des ungeborenen Lebens schaffen. Die Idee Ultraschalluntersuchungen zum Schutz des ungeborenen Lebens einzusetzen, unterstützen wir.

 Wir verweisen an dieser Stelle auf die von in den Deutschen Bundestag

eingebrachten Anträge:

-    Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen, Bundestagsdrucksache 19/22199

 -    Wertewandel im öffentlichen Rundfunk und an öffentlichen Schulen – Hervorhebung der Bedeutung von ungeborenem Leben und Neugeburten für Verfassung, Staat und Gesellschaft. Bundestagsdrucksache 19/24652

 -    Lebensrecht Ungeborener gewährleisten – Gesetzliche Regelungen zur Schwangerschaftskonfliktberatung verbessern, Bundestagsdrucksache 19/24657

 -    § 219a StGB erhalten und Schutzauftrag des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein beleben, Bundestagsdrucksache 20/1505

 -    Staatliche Schutzpflicht des ungeborenen Lebens – Keine Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch nach § 219a des Strafgesetzbuches, Bundestagsdrucksache 20/1866.

 4.Pränataldiagnostik und Behinderungen Moderne pränataldiagnostische Verfahren führen immer häufiger dazu, Kinder mit möglichen Beeinträchtigungen bereits im Mutterleib zu erkennen und abzutreiben.

Wir fordern einen bewussten gesellschaftlichen und politischen Einsatz dafür, dass Kinder mit Behinderungen ebenso wertgeschätzt und geschützt werden.

6.Spätabtreibungen

Besonders bedrückend sind die sog. Spätabtreibungen bis kurz vor der natürlichen Geburt. Wir halten sie für eine grausame Praxis, die in unserem Land schnellstmöglich verboten werden sollte.

 Frage 4 und 6 werden gemeinsam beantwortet.

Spätabtreibungen sind eine grausame Praxis und sollten in einer zivilisierten Gesellschaft nicht stattfinden. Pränataldiagnostische Verfahren können Spätabtreibungen verhindern, ändern aber nichts an der grundsätzlichen Problematik, dass Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft nicht die Wertschätzung erhalten, die sie wie alle Menschen verdient haben. Ist in unsere Gesellschaft allgemein der Wert des ungeborenen Lebens nicht tief im Bewusstsein verankert, so gilt dies noch mehr für das ungeborene Leben mit einer möglichen Behinderung. Solange hierfür auf breiter gesellschaftlicher Basis kein Konsens gefunden wurde, muss diese Entscheidung dem Gewissen der Eltern überlassen werden.

 5.Europäische Abtreibungslobby

Wir beobachten mit Sorge, dass auf europäischer Ebene ein „Recht auf Abtreibung“ propagiert wird. Unsere Vertreterinnen und Vertreter müssen sich in den Institutionen der EU klar dagegen aussprechen und die deutsche Rechtslage – nach den Abtreibungen rechtswidrig sind – entschlossen verteidigen.

 Frage 5

Wir verteidigen entschlossen die deutsche Rechtlage, nach der Abtreibungen rechtswidrig sind, aber unter bestimmten Voraussetzungen straflos bleiben. Ein auf europäischer Ebene propagiertes „Recht auf Abtreibung“ lehnen wir ab. Aus unserer Sicht gibt es kein „Recht auf Abtreibung“, sondern ein „Recht auf Leben“. Wir stehen damit auf der Seite des Deutschen Grundgesetzes.

Nicole Hoechst:


Ich bin ganz bei Ihnen in der Haltung bezüglich des Schutzes ungeborenen Lebens. Erst jüngst mußte ich erleben, wie unter einigen Hundert Schülern bei der Frage nach der Abschaffung des §218 ich als einzige die Nein-Karte hochhielt!
Es tat mir in der Seele weh und die jungen Leute sind einfach nur fehlinformiert. Schon nur eine Aufweichung des § 218 wäre im wahrsten Sinne des Wortes fatal. Seien Sie versichert, ich sowie die AfD an sich sind voll und ganz geben eine Liberalisierung der Abtreibung!

Es muß sich dringend etwas ändern und tatsächlich positiv etwas ändern will nur die AfD! Alles anderen reden gerade nur, weil es in den Wahlkampf paßt. Wir vertreten die Positionen seit Beginn an und handeln auch danach! Doch erst mit einem Prozentanteil von rd. 30 % hätten wir die Chance auf Regierungskraft. Bis dahin wirken wir dennoch, denn die unzähligen Mißstände wurden nur durch die Arbeit der AfD aufgedeckt.

Rüdiger Lucassen, MdB AfD:

Die AfD ist die einzige Partei im Bundestag, die sich konsequent für den Schutz ungeborenen Lebens einsetzt. Wir betrachten das Recht auf Leben als grundlegendes Menschenrecht, das bereits mit der Befruchtung beginnt.

Die bestehende Regelung in § 218 StGB halten wir für notwendig und lehnen eine weitere Liberalisierung entschieden ab. Stattdessen fordern wir, dass die Schwangerschaftskonfliktberatung tatsächlich ergebnisoffen und nicht einseitig abtreibungsfreundlich gestaltet wird. Viele Frauen erfahren nicht, welche Unterstützung ihnen zusteht, wenn sie sich für ihr Kind entscheiden.

Zudem tritt die AfD entschieden gegen Bestrebungen auf EU-Ebene ein, Abtreibung als „Menschenrecht“ zu deklarieren. Ebenso lehnen wir jede staatliche Förderung von Organisationen ab, die Abtreibungen verharmlosen oder aktiv befürworten.

Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der Kinder willkommen sind, in der Mütter unterstützt werden und in der das Lebensrecht des Ungeborenen endlich wieder mehr Schutz erfährt.

 

Bündnis 90/Die Grünen

Die Antworten der Kandidaten von Bündnis 90/Die Grünen wurden zentral verwaltet und beantwortet. So bekamen wir mehrmals diese einheitliche Antwort von den Kandidaten: 

Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein fundamentales Grundrecht, das für alle Menschen gelten muss. Dazu zählt auch der sichere und legale Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese nicht länger im Strafrecht verankert sind, sondern eigenständig geregelt werden. Eine umfassende und ergebnisoffene Beratung muss durch ein flächendeckendes Netz an Beratungsstellen in unterschiedlicher Trägerschaft sichergestellt sein.

Gleichzeitig braucht es ausreichend medizinische Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche mit den jeweils gewünschten Methoden durchführen, denn das Angebot hat sich in den vergangenen Jahren drastisch verringert. Damit niemand aus finanziellen Gründen vor unüberwindbaren Hürden steht, sollen die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Zudem wollen wir die telemedizinische Betreuung weiter ausbauen, um eine wohnortunabhängige und niedrigschwellige Unterstützung zu ermöglichen.

Aus dem Wahlprogramm der Grünen: 

Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht, das für alle gelten muss. Dazu gehört das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen. Wir wollen, dass selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr in §218 des Strafgesetzbuches kriminalisiert sondern grundsätzlich außerhalb des Strafrechts geregelt werden. Entsprechend den Empfehlungen der Fachkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung, soll in der Frühphase einer Schwangerschaft der Abbruch rechtmäßig sein und für die mittlere Phase ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden. Wir treten dafür ein, dass eine freiwillige Beratung durch ein Recht auf Beratung und ein abgesichertes Angebot von Beratungsstellen in vielfältiger Trägerschaft garantiert ist. Eine verpflichtende Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch lehnen wir ab. Zudem muss es genügend Einrichtungen geben, die den Eingriff möglichst wohnortnah mit der gewünschten Methode vornehmen, denn das Angebot für Abbrüche hat sich in den vergangenen Jahren halbiert. Die Kosten sollen von den Krankenkassen übernommen und telemedizinische Betreuung ausgebaut werden. Auch ärztlich verordnete Verhütungsmittel sollen kostenfrei und Teil des GKV-Leistungskatalogs sein. Wir wollen das Stillen in der Öffentlichkeit in Deutschland grundsätzlich erlauben und schaffen dazu die gesetzliche Grundlage.

 

Bündnis C – Christen für Deutschland

Die Würde des Menschen ist unantastbar von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Sie begründet den Schutz des Menschen vor staatlicher Willkür. Freiheitsrechte wie Religions-, Meinungs- und Gewissensfreiheit sind für uns nicht verhandelbar. Die Würde des Menschen als Beziehungswesen schließt seine Verantwortung für die Mitmenschen ein. Kinderrechte beginnen bei den Ungeborenen.

 

Bündnis Deutschland

Aus dem Wahlprogramm: 

BÜNDNIS DEUTSCHLAND steht für den Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum Tod. Das Leben ungeborener Menschen bedarf unseres besonderen Schutzes. Das menschliche Leben beginnt per Gesetz mit der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter. Die geltende Rechtslage zur Abtreibung stellt einen schmerzhaften Kompromiss dar, der keinesfalls aufgeweicht werden darf. Wir setzen uns nicht nur für ein lebensbejahendes gesellschaftliches Klima ein, sondern auch für verstärkte Hilfsangebote für Mütter und Väter ungeborener Kinder.

Auszug aus dem Wahlprogramm von BÜNDNIS DEUTSCHLAND 

Schwangerschaftsabbruch:

BÜNDNIS DEUTSCHLAND steht für den Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum Tod. Das Leben ungeborener Menschen bedarf unseres besonderen Schutzes. Das menschliche Leben beginnt per Gesetzt mit der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter. Die geltende Rechtslage zur Abtreibung stellt einen schmerzhaften Kompromiss dar, der keinesfalls aufgeweicht werden darf. Wir setzen uns nicht nur für ein lebensbejahendes gesellschaftliches Klima ein, sondern auch für verstärkte Hilfsangebote für Mütter und Väter ungeborener Kinder. 

Zu den konkreten Fragen:

Zu 1.: Dem schließen wir uns an. Das Leben ungeborener Menschen bedarf unseres besonderen Schutzes. Das menschliche Leben beginnt per Gesetzt mit der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter. 

Zu 2.: Die geltende Rechtslage zur Abtreibung stellt einen schmerzhaften Kompromiss dar, der keinesfalls aufgeweicht werden darf. 

Zu 3.: Der Forderung nach einer verpflichtenden Ultraschalluntersuchung schließen wir uns an, zumal diese ohnehin Teil der allgemeinen Schwangerschaftsvorsorge sind. 

Zu 4.: Wir unterstützen die Forderung, dass Kinder mit Behinderung sowohl gesellschaftlich als auch politisch wertgeschätzt und geschützt werden. 

Zu 5.: Generell sprechen wir uns gegen zunehmenden Lobby-Einfluss und für mehr Transparenz aus. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die bestehende deutsche Rechtslage nicht durch EU-Recht weiter aufgeweicht wird. 

Zu 6.: Die Aufweichung des § 218 StGB durch die Regelungen zur Spätabtreibung müssen eingeschränkt werden. Allenfalls in den Fällen, in denen ein Kind nach der Geburt oder kurze Zeit später sterben würde, erscheinen denkbar.

 

Bündnis Sahra Wagenknecht


Wir setzen uns gestärkt für Frauenrechte ein. … Deshalb muss aus unserer Sicht, die freie, selbstbestimmte Entscheidung über den eigenen Körper und darüber, ein Kind zu haben oder nicht, garantiert sein. Das Recht eine ungewollte Schwangerschaft ohne Demütigung und ohne Lebensgefahr abbrechen zu können, ist elementar für jede Frau. Zudem braucht es ein Beratungsangebot, da über ein ungeborenes Leben entschieden wird. Das BSW fordert daher die grundsätzliche Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur 12. Woche und unterstützt im Deutschen Bundestag die Initiative zur Abschaffung des Paragraphen 218 des Strafgesetzbuchs. So kann eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs realisiert werden.

 

 

CDU/CSU

Paragraf 218 bleibt. Die geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch bildet einen mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss ab, der das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Kindes berücksichtigt. Zu dieser Rechtslage stehen wir.

Peter Aumer:


Vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich sind wie Sie der Überzeugung, dass Schwangerschaftsabbrüche, die über die aktuelle Gesetzgebung hinausgehen, ethisch und moralisch nicht vertretbar sind. Dies ist ein über Jahrzehnte ausgehandelter und bestehender Konsens in Gesellschaft und Politik. Jedes Leben ist wertvoll und schützenswert und sollte bewahrt werden. Dieser Konsens wird bei Aufgabe des §218 aufgegeben. Diesem Vorgehen stellt sich die Unionsfraktion entschieden entgegen. Angesichts von über 106.000 Schwangerschaftsabbrüchen im Jahr 2023 ist statt der Liberalisierung des §218 ein Ausbau von Beratung und Hilfe in meinen Augen der richtige Weg, um werdende Mütter besser zu unterstützen.
Die Aufhebung dieses Paragraphen hätte aus unserer Sicht schwerwiegende Konsequenzen und würde den Schutz des ungeborenen Lebens erheblich gefährden. Daher setzen wir uns für den Erhalt des § 218 StGB ein. Gerne versuchen wir auch die anderen Fraktionen im Bundestag und im Ausschuss von dieser Position zu überzeugen. Angesichts der bevorstehenden Neuwahl freue ich mich auf Ihre Unterstützung, um unsere gemeinsame Position auch im neuen Bundestag stark vertreten zu können.
 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Peter Aumer

 

Klaus-Peter Willsch (CDU)

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Respekt vor der Schöpfung und unbedingte Achtung menschlichen Lebens sind die Grundpfeiler des christlichen Menschenbilds, das unserem Grundgesetz zugrunde liegt. Nach meiner persönlichen Auffassung sowie der von CDU und CSU und gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das ungeborene Leben bereits Grundrechte – auch gegenüber der Mutter. Abtreibungen sind zu Recht verboten in Deutschland; sie bleiben in eng definierten Sonderfällen straffrei. Das ist der über Jahrzehnte hart errungene gesellschaftliche Konsens, der keinesfalls leichtfertig aufgegeben werden darf! Es darf niemals vergessen werden, dass eine Abtreibung kein trivialer Eingriff ist, sondern immer die Tötung eines ungeborenen Kindes.

 

Daniela Ludwig (CSU)

Ich kann Ihre Sorgen sehr gut nachvollziehen und habe vollstes Verständnis, dass Sie sich besorgt über die aktuellen Pläne der Bundesregierung hinsichtlich der Änderung des §218 zeigen.

Seien Sie versichert, für mich und meine Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Fraktion gilt:

Die Würde des Menschen kann niemals vom medizinischen Fortschritt abhängig sein. Dort, wo die Verletzlichkeit des Lebens besonders hoch ist, muss auch der Schutz in besonderer Weise gewährleistet sein!

Deshalb begrüßen wir es auch, dass an diesem letzten Sitzungstag dieser Legislaturperiode nicht mehr darüber abgestimmt wurde.

Der Rechtsausschuss des Bundestags entschied am Montag nach einer Expertenanhörung im Deutschen Bundestag, keine Abstimmung über den entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag zu ermöglichen. Dafür wäre eine Sondersitzung des Ausschusses nötig gewesen - für die es, unter anderem durch unseren Widerstand keine Mehrheit gab. Bis zum Abend hat der Ausschuss am Montag über die umstrittene Materie debattiert.

Als das Thema von der Ampel auf die Tagesordnung geholt wurde, haben wir als CDU/CSU-Fraktion die Behandlung dieser bedeutenden ethischen Fragen zu Abtreibungsrecht und Fortpflanzungsmedizin nicht allein der Bundesregierung und der von ihr eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ überlassen, sondern im Rahmen unseres fraktionseigenen Forums Bioethik selbst intensiv bearbeitet.

Die Ampel-Kommission hatte am 15. April 2024 einen Abschlussbericht vorgelegt, der sich für eine "Legalisierung" des Schwangerschaftsabbruchs mindestens in der Frühphase ausspricht.

Unberücksichtigt blieb dabei, dass ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland schon jetzt straffrei ist, wenn er in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft vorgenommen wird und die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen hat. Dennoch ist er rechtswidrig.

Dieses besondere, aber wirksame rechtliche Konstrukt hat das Bundesverfassungsgericht selbst dem Gesetzgeber aufgegeben, um einen ausreichenden Schutzstatus für das ungeborene Leben zu erwirken, denn "Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen Leben zu"(BVerfGE 88, 203).

Das Grundgesetz verpflichte den Staat, menschliches Leben, auch das Ungeborene, zu schützen.

Und genau das ist unser Anliegen.

Hierbei ist auch ein Untermaßverbot zu beachten, welches den Gesetzgeber verpflichtet, für einen angemessenen Schutz wichtiger Rechtsgüter zu sorgen. Auf den Einsatz des Strafrechts sei nicht frei zu verzichten. Widerstreitende Grundrechtsgüter sind in einen Ausgleich zu bringen.

Die Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und ist im Zweifel die einzige Fürsprache, die das ungeborene Leben erhält.

Die Beratung dient aber auch dem Schutz der Frau vor einer Entscheidung, die sie eventuell ihr Leben lang begleitet. Es ist ein Ort, an dem die Schwangere Sorgen teilen und zur Ruhe kommen kann. Gleichzeitig erhält sie dort alle notwendigen Informationen, um eine selbstbestimmte und reflektierte Entscheidung treffen zu können.

Auch die für eine Änderung oft genannte Selbstbestimmung der Frau wird nicht in einem „erheblichen Maße“ beeinträchtigt – im Gegenteil.

Wie erst kürzlich in einem Artikel des OVB vom 4.12.24 berichtet wurde, war eine Mehrzahl der Frauen, die beraten wurden, dankbar für die Beratung. Auch diejenigen, die sich dann bedauerlicherweise doch gegen das Kind entschieden haben.

Die Frau kann nach wie vor frei entscheiden. Die Selbstbestimmung ist ein wichtiges Rechtsgut, aber es steht nicht über allem und besonders nicht über der Menschenwürde, die auch dem ungeborenen Leben zukommt!

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Thematik bereits klar entschieden. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind bindend für die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

Der Gesetzgeber ist zwar nicht daran gehindert, eine Neuregelung zu treffen. Aber es ist nicht davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung aufgeben wird.

Der Würdeschutz für den Embryo besteht nach wie vor. Dies wäre nur dann anders zu beurteilen, wenn man diesen nicht mehr als ungeborenes Leben, sondern als Schwangerschaftsgewebe klassifizieren müsste. Das kommt für uns nicht in Frage. Hierfür besteht auch kein Grund. Die rechtliche Situation ist unverändert. Einzelne Empfehlungen internationaler Organisationen entfalten aus gutem Grund keine Verpflichtung Deutschlands das nationale Recht zu ändern.

Mit der Streichung von § 218 aus dem StGB hätte sich die vermeintlich unzureichende Versorgungslage nicht verbessern. Wenn das Angebot an Ärzten oder Kliniken, die Abbrüche anbieten, nicht ausreichen würde, wäre es tatsächlich Auftrag der Politik, die Situation zu verbessern. Dies erfordert jedoch andere Mittel als eine Anpassung des Strafrechts.

Ein Aufkündigen des sorgsam austarierten Abtreibungskompromisses brächte die Gefahr einer weiteren spalterischen Debatte in unserem Land.

Dabei ist die Streichung von § 218 aus dem Strafgesetzbuch ein parteipolitisches Anliegen vor allem von den Grünen und der SPD, es kommt keinesfalls aus der Mitte der Gesellschaft. Ein solch sensibles Thema nun im Schnellverfahren durch den Bundestag zu „jagen“ und der Versuch, es nun, kurz vor Schluss, durchzudrücken, war und ist pietätlos.

 

Thomas Silberhorn (CSU):
 

Die derzeitige gesetzliche Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen schafft einen sorgfältig austarierten Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes. Diese Balance entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben und wird von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen. Ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche würde diesen Ausgleich jedoch grundlegend in Frage stellen und wird daher von mir abgelehnt

Thorsten Frei:
 

Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Wenn Sie auf die aktuellen Bestrebungen von Rot-Grün zur Streichung des § 218 StGB abstellen, so kann ich Ihnen versichern, dass wir als CDU/CSU-Fraktion gegen die Änderung dieser bewährten Regelung sind, die auch die Interessen des ungeborenen Kindes zurecht berücksichtigt. Vor allem aber sind wir auch gegen eine Behandlung im Eilverfahren vor der Bundestagswahl. Deshalb werden wir alles daran setzen, eine Abschlussaufsetzung zu verhindern und auf ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren zu drängen. Dazu gehört auch eine ordentliche Anhörung im fachlich zuständigen Rechtsausschuss. Da von SPD und Grünen auf einen raschen Abschluss gedrängt wird, ist auf unser Be-streben für den 10. Februar eine Expertenanhörung terminiert worden. Also am Tag vor der letzten Plenarsitzung. Das bedeutet, dass der Abschluss in einem zeitlich geordneten Verfahren nicht mehr möglich sein dürfte.

Umgekehrt gehört auch zur Wahrheit, dass CDU und CSU allein über keine eigene Verfahrensmehrheit verfügen. Sofern es den Initianten des Gesetzentwurfes gelingt, eine parlamentarische Mehrheit zu organisieren, wäre eine Abweichung von diesem Weg denkbar. Im Moment ist diese Mehrheit noch nicht erreicht und wir werden diese auch keinesfalls unterstützen.
Mit besten Grüßen
Thorsten Frei

Thomas Silberhorn (CSU):
 

Vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihr Interesse am Schutz von Kindern.

Der Kinder- und Jugendschutz hat für mich einen hohen Stellenwert. Deshalb möchte ich zum Beispiel des Selbstbestimmungsgesetz wieder ändern, um einen angemessenen Schutz von Jugendlichen gewährleisten zu können.

Die derzeitige gesetzliche Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen schafft einen sorgfältig austarierten Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes. Diese Balance entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben und wird von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen. Ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche würde diesen Ausgleich jedoch grundlegend in Frage stellen und wird daher von mir abgelehnt.

Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB (CDU):
 

Ich stehe aus voller Überzeugung zur Stärkung der Familien, Elternrechten, Kinder- und Jugendschutz und zum Recht des ungeborenen Lebens. Der Schutz des ungeborenen Lebens soll nach einem aktuellen Antrag aus den Reihen von SPD-Fraktion, Grünen-Fraktion und Linken durch eine weitgehende Streichung von Paragraph 218 StGB ausgehöhlt werden.

Volker Ulrich (CSU):

Aus meiner persönlichen Überzeugung gilt es bei der Debatte um Abtreibung zwei in Konflikt stehende Rechtsgüter in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. So steht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Selbstbestimmungsrecht der Frau, gerade in der Entscheidung über eine Schwangerschaft. Gleichzeitig stehen wir jedoch auch für den Schutz des ungeborenen Lebens ein. Beide Prinzipien – das Selbstbestimmungsrecht der Frau und der Schutz des ungeborenen Lebens – erfordern eine sorgfältige und ausgewogene Abwägung, die sich auch in der derzeit geltenden gesetzlichen Regelung widerspiegelt. Die gegenwärtige Gesetzeslage ist aus meiner Sicht sachgerecht und findet seine Stütze auch in den verfassungsrechtlichen Wertungen des Grundgesetzes: Sowohl das Selbstbestimmungsrecht der als auch der Schutz ungeborenen Lebens enthält das Grundgesetz. Die Verfassungskonformität der Gesetzeslage hat das Bundesverfassungsgericht explizit bestätigt und betont, dass das Strafrecht ein adäquates Mittel ist, um ungeborenes Leben zu schützen.

Die bestehende Regelung des § 218 StGB, die in den letzten Jahrzehnten etabliert wurde, stellt einen Konsens dar, der über viele Jahre hinweg hart erarbeitet wurde. Dieser Konsens hat sich in der Praxis als gesellschaftlich befriedend erwiesen, da er sowohl den Bedürfnissen und Rechten der betroffenen Frauen als auch den ethischen Überlegungen zum Schutz des Lebens gerecht wird. Dieser Kompromiss, der in der Gesellschaft breit akzeptiert wurde, stellt einen wichtigen Bestandteil unseres Rechtsrahmens dar.

Der nun vorliegende Gesetzesentwurf möchte diesen gesellschaftlichen Kompromiss aufkündigen. Eine ersatzlose Streichung des § 218 StGB würde dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz ungeborenen Lebens nicht genügen. Deshalb werde ich gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf stimmen. Weiterhin ist aus meiner Sicht auch kritikwürdig, dass es bei diesem Antrag nicht, wie sonst bei sensiblen gesellschaftlichen Themen üblich, eine ausreichende Diskussion über einen längeren Zeitraum gab.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Gedanken und den konstruktiven Austausch zu diesem Thema. Es bleibt ein zentrales gesellschaftliches Anliegen, das weiterhin diskutiert und mit Augenmaß weiterentwickelt werden sollte.

Dr. Jan-Marco Luczak (CDU):


Lassen Sie mich bitte daher in aller Deutlichkeit an den Anfang stellen: Die CDU/CSU Fraktion wird einer weiteren Liberalisierung des Abtreibungsrechts nicht zustimmen. Der bestehende Kompromiss zum Schwangerschaftsabbruch sollte aus meiner ganz persönlichen Sicht erhalten bleiben. Er wurde auf der Grundlage eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts entwickelt und bringt die widerstreitenden Grundrechtsgüter in einen ausgewogenen Ausgleich: den Schutz des ungeborenen Lebens auf der einen Seite und das Selbstbestimmungsrecht der Frau auf der anderen Seite.

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben zu schützen. Das gilt auch für das ungeborene Leben, dem, so hat es das Bundesverfassungsgericht zu Recht betont, bereits Menschenwürde zukommt. Dieser Schutz darf nicht durch eine Abschaffung oder weitere Liberalisierung des § 218 StGB gefährdet werden. Für uns als CDU/CSU-Fraktion bleibt der Schutz des ungeborenen Lebens insofern ein ethischer Grundpfeiler, der nicht aufgegeben werden darf. Gleichzeitig möchten wir eine spalterische Debatte in unserer Gesellschaft vermeiden und plädieren deshalb dafür, den sorgsam austarierten Kompromiss zu bewahren.

Nach derzeitiger Rechtlage ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft straffrei möglich, wenn die schwangere Frau zuvor eine verpflichtende Beratung wahrnimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu klargestellt, dass diese Beratung nicht nur dem Schutz des ungeborenen Lebens dient, sondern auch der Schwangeren selbst. Sie soll Raum für Reflexion schaffen und gleichzeitig alle notwendigen Informationen bereitstellen, um eine fundierte und selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können. Frauen, die Opfer von Sexualstraftaten geworden sind, können damit innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei eine Abtreibung durchführen, sie werden in dieser schwierigen Situation aber auch umfänglich beraten und begleitet.

Sie schreiben es zu Recht: wir haben in Deutschland etwa 100.000 Abbrüche im Jahr. Das ist viel. Gleichzeitig gibt es nicht ein einziges Strafverfahren gegen Ärzte oder Frauen, die eine Abtreibung vornehmen. Ich sehe vor diesem Hintergrund keinen Bedarf, die bisherige Regelung in Richtung einer weiteren Liberalisierung oder Entkriminalisierung anzupassen.

 

Die Linke

Körperliche und reproduktive Selbstbestimmung für alle sind zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Familien- und Lebensplanung. Deshalb muss die Entscheidung gegen eine Schwangerschaft frei von Zwängen, Hindernissen und Stigmatisierung möglich sei.

§ 218 StGB muss ersatzlos gestrichen werden. Die Versorgungslage ungewollt Schwangerer muss deutschlandweit verbessert werden. Beratungsangebote müssen freiwillig statt verpflichtend sein. Der Schwangerschaftsabbruch muss als medizinischer Eingriff gelten, der zur gesundheitlichen Versorgung dazugehört.

 

FDP

Katrin Helling-Plahr

Haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Für die Beantwortung von Wahlprüfsteinen ist unsere Bundesgeschäftsstelle verantwortlich. Ich habe Ihr Schreiben daher an sie übermittelt. Für individuelle Fragen zu einzelnen Maßnahmen stehe ich Ihnen und Ihren Mitgliedern als rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Freien Demokraten sowie als Kandidatin für den Deutschen Bundestag selbstverständlich zur Verfügung.

Antwort der Bundesgeschäftsstelle:

Wir Freie Demokraten stehen hinter der Möglichkeit von Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch nach geltender Rechtslage vorzunehmen. Eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§§218, 218a StGB) soll im Wege von sog. fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Deutschen Bundestag beraten werden. Die derzeitige Versorgungslage ist absolut unzureichend. Daher müssen wir uns mit den politischen Rahmenbedingungen beschäftigen, um eine angemessene Versorgungslage zu gewährleisten. Dazu muss in allen Bundesländern die Ausbildung der Gynäkologinnen und Gynäkologen der Schwangerschaftsabbruch als Teil des Curriculums integriert werden. Wir werden prüfen, wie Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft stärker in die Verantwortung genommen werden können. Allen Frauen soll die Kostenübernahme des Abbruchs ermöglicht werden. Existierende Möglichkeiten medikamentöser Abbruchmethoden sollten Schwangeren u.a. durch Abschaffung der Neun-Wochen-Grenze für medikamentöse Abbrüche besser zugänglich und kenntlich gemacht werden und beispielsweise durch medizinisches Personal und Hebammen begleitet werden können.

 

Aus dem Wahlprogramm:

Ungewollt Schwangeren möchten wir bestmöglich helfen und die unzureichende Versorgungslage verbessern. In allen Bundesländern soll in die Ausbildung der Gynäkologinnen und Gynäkologen der Schwangerschaftsabbruch in die Ausbildung integriert werden. Allen Frauen soll die Kostenübernahme des Abbruchs ermöglicht werden. Existierende Möglichkeiten medikamentöser Abbruchmethoden sollten Schwangeren besser zugänglich gemacht werden und z.B. medizinisches Personal und Hebammen begleitet werden können. Eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§§218, 218a StGB) soll im Wege von sog. fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Bundestag beraten werden.

Christian Dürr (FDP):

Die Diskussion um Schwangerschaftsabbrüche ist eine sehr schwierige gesellschaftliche und ethische Frage. Die FDP setzt sich für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Frau ein, begleitet von einer umfassenden und ergebnisoffenen Beratung. Eine Abschaffung des § 218 StGB darf nur in einem rechtlichen Rahmen erfolgen, der sowohl das Selbstbestimmungsrecht der Frau als auch den Schutz des ungeborenen Lebens berücksichtigt. Es braucht eine Lösung, die den Zugang zu medizinischer Versorgung sicherstellt, aber gleichzeitig das Thema Schwangerschaftsabbruch nicht bagatellisiert. Die Beratungspflicht bleibt für uns ein zentraler Bestandteil, um Frauen in dieser schwierigen Entscheidung umfassend zu unterstützen.

 

SPD

Aus dem Wahlprogramm:

Wir werden Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren und außerhalb des Strafrechts regeln – außer wenn sie gegen oder ohne den Willen der Schwangeren erfolgen. Wir wollen Schwangerschaftsabbrüche zu einem Teil der medizinischen Grundversorgung machen.

Stefan Schwartze (SPD)

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie Ihre Position zum Thema §218 darlegen. Ich möchte Ihnen gerne als Ihr zuständiger Abgeordneter darauf antworten.

 Wir haben uns als Fraktion sehr klar für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und eine bessere medizinische Versorgung von betroffenen Frauen ausgesprochen. Sowohl zur Unterstützung der selbstbestimmten Entscheidung der Frau als auch für den Schutz des ungeborenen Lebens gibt es wirksamere Maßnahmen als das Strafrecht.

 Schwangerschaftsabbrüche müssen außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden.

 Ich bin, im Gegensatz zu Ihnen, davon überzeugt, dass wir gesetzgeberisch handeln müssen. Deswegen habe ich den Gesetzesentwurf zur Abschaffung des §218 StGB unterzeichnet. Ich bin fest davon überzeugt bin, dass Frauen endlich selbst über ihren Körper entscheiden können müssen. Seit den 70iger Jahren kämpfen Frauen für ihr Recht auf Selbstbestimmung, wenn es um Schwangerschaft geht. Doch bis heute kriminalisiert und stigmatisiert der §218 Frauen und auch Ärztinnen und Ärzte, die einen Abbruch durchführen.

 Die aktuelle Regelung berücksichtigt das Grundrecht von Frauen auf Selbstbestimmung nicht ausreichend. Die Gesellschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten weiterentwickelt. Das Selbstbestimmungsrecht hat heute ein anderes Gewicht. Im europäischen Vergleich ist die Rechtslage in Deutschland mit am restriktivsten. Die strafrechtliche Regelung trägt außerdem zu einer unzureichenden Versorgungslage von ungewollt schwangeren Frauen in Deutschland bei. Teilweise müssen Frauen über 100 km bis zur nächsten Praxis zurücklegen oder sie wenden sich hilfesuchend an Kliniken im Ausland. Auch für einen wirksamen Schutz des ungeborenen Lebens ist Kriminalisierung und Stigmatisierung nicht zielführend.

 § 218 StGB soll in seiner jetzigen Form gestrichen werden. Stattdessen sollten klare Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch jenseits des Strafrechts mit einer Frist, die vor der Überlebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Uterus mit gebührendem Abstand endet, geregelt werden.

 Die CDU liegt falsch mit ihrer Behauptung, dass eine solche Entscheidung nicht von der Mehrheit der Bevölkerung erwünscht ist. Es gibt einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland, wie die vom Familienministerium in Auftrag gegebene Studie überdeutlich zeigt: über 80% der Deutschen sprechen sich für einen selbstbestimmten Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen aus. Der Gruppenantrag biete die Gelegenheit endlich Klarheit an dieser Stelle zu schaffen.

 Umso mehr bedauere ich, dass es nicht mehr zu einer Abstimmung kommen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schwartze MdB

 

Carmen Wegge (SPD)

Vielen Dank für Ihre Nachricht zur Debatte über die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Ich respektiere Ihre Meinung, möchte Ihnen aber gerne noch einmal darlegen, warum ich mich für eine Reform der gegenwärtigen Gesetzeslage einsetze.
Jede Frau sollte alle Möglichkeiten haben sich für oder gegen ein Kind zu entscheiden. Und alle Familien, die ein Kind annehmen, müssen die volle Unterstützung vom Staat dafür bekommen. Allerdings teile ich Ihre Ansicht nicht, dass die jetzige gesetzliche Regelung keiner Reform bedarf, weswegen ich mit anderen Abgeordneten den Gruppenantrag geschrieben habe.

Das Strafrecht führt nicht nur zur Stigmatisierung von Frauen und Ärzt*innen, sondern hat auch dramatische Auswirkungen auf die Versorgungslage von Frauen in diesem Land. Das hat die öffentliche Anhörung am Montag ebenfalls noch einmal gezeigt. Die Ergebnisse der ELSA-Studie zeigen, dass 4,5 Mio. Menschen in Deutschland außerhalb einer angemessenen Erreichbarkeit zum nächsten Angebot für einen Schwangerschaftsabbruch leben. In 85 von 400 Landkreise werden nicht die erforderlichen Kriterien erfüllt. Denn die Zahl der Ärzt*innen, die bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen hat sich in den letzten 20 Jahren halbiert. Die überwiegende Mehrheit der befragten Ärzt*innen gibt an, aufgrund der Regelung im Strafgesetzbuch keine Schwangerschaftsabbrüche zu erlernen und/oder durchzuführen. Und deshalb muss sich das Strafgesetzbuch ändern, wenn wir die Versorgungslage von Frauen sicherstellen wollen. Die Kriminalisierung von Frauen in diesem Zusammenhang wird mehrheitlich von der Deutschen Bevölkerung, aber auch von zahlreichen Verbänden und Organisationen abgelehnt bzw. kritisch betrachtet. Zu nennen sind hierbei u.a. der Deutsche Frauenring e.V., die Diakonie, die Evangelische Kirche Deutschlands, der Deutsche Juristinnenbund, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Hebammenverband, der Deutsche Frauenrat, der Deutsche Ärztinnenbund e.V. und einige mehr.

In den vergangenen drei Jahren ist in Debatten immer wieder die Befürchtung geäußert worden, dass wir mit dem Thema nicht sorgsam umgehen würden, dass wir den Schutz des ungeborenen Lebens außer Acht lassen oder einen gesellschaftlichen Konsens aufkündigen könnten. All das ist bei dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht der Fall. Wir schlagen eine reine Entkriminalisierung der Frau vor. Wir wollen eine Entkriminalisierung von Ärzt*innen bei einem Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche. Wir wollen die praxisferne Wartefrist von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch streichen. Ansonsten bleibt alles gleich. Der Abbruch nach der 12. Woche bleibt strafbar. Die Beratungspflicht der Frau als zentraler Bestandteil des Schutzkonzepts des ungeborenen Lebens bleibt erhalten.

Der von 328 Abgeordneten unterzeichnete Gruppenantrag zeigt also eine ausgewogene, moderate und konsensfähige Lösung auf. Ich bedauere, dass es in dieser Legislaturperiode zu keiner Abstimmung im Plenum mehr kommen wird. Ich werde mich, falls ich dem neuen Deutschen Bundestag wieder angehören sollte, aber erneut für eine Reform des Strafgesetzbuches einsetzen. Mir ist bewusst, dass Sie diese Meinung nicht teilen. Dennoch bitte ich um Verständnis, dass wir den Weg für eine demokratische Abstimmung über dieses frauenpolitische Kernthema noch einmal freimachen wollen.

SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag:


Als Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag haben wir in dieser Legislaturperiode die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung der Frauen in Deutschland gestärkt. Die Streichung des § 219a StGB öffnet ihnen den schnellen Zugang zu zuverlässigen sachlichen Informationen für eine Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft. Das Verbot der Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner:innen gewährleistet ihnen eine sorgfältige persönliche Abwägung ohne äußeren Druck. Beide Maßnahmen schützen zugleich die wichtige Arbeit der Arztpraxen, Kliniken und Beratungsstellen und verbessern damit die wohnortnahe medizinische Versorgung der Frauen.

Parallel dazu eröffnete eine unabhängige Expert:innenkommission der Bundesregierung die aktuelle Debatte über die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafrecht. Wir halten die geltende Rechtslage für unvereinbar mit den Grundrechten der Schwangeren und kommen damit zum gleichen Ergebnis wie die Fachleute. Deshalb wollen wir den selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren und jenseits des Strafrechts regeln.

Um das ungeborene Leben wirksam zu schützen, brauchen die betroffenen Frauen und Familien Unterstützung. Viele Errungenschaften der letzten Jahrzehnte habe ihre Situation verbessert – wie der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, der Mindestlohn, das Bürgergeld, das Elterngeld, die Elternzeit und die Ausweitung des Wohngeldes.

 

Werteunion

Sylvia Pantel:

Lieber Herr von Gersdorff, 

in den letzten Jahren war ich bei dem Marsch für das Leben in Berlin immer dabei und ich bin auch Mitglied der CDL. Deshalb beantworte ich Ihre Fragen sehr gerne wie folgt:

1. Ich teile Ihre Aussage, dass jedes ungeborene Leben unsere gesellschaftlichen Anstrengungen verdient und besonders geschützt werden muss. Deshalb habe ich bereits an verschiedenen Stellen bessere Unterstützungsangebote für schwangere Frauen gefordert. Selbst wenn eine Frau das Kind hinterher zur Adoption freigeben möchte, sollten besondere Angebote bestehen, damit das Kind ausgetragen wird, da viele kinderlose Paare gerne ein Baby adoptieren würden.

2. Auch ungeborene Kinder sind kleine Menschen und haben eine Würde. Deshalb setze ich mich für die Wiedereinführung des Paragraphen 219 A ein. Es darf keine Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch geben. 

3.Eine verpflichtende Ultraschalluntersuchung ist ein guter Vorschlag, damit eben alle Frauen sehen , hier ist ein kleiner Mensch, der in mir heranwächst, es handelt sich nicht um einen Zellhaufen.

4.Jedes menschliche Leben hat wertgeschätzt zu werden und die moderne Medizin soll helfen, Leben zu schützen, aber nicht zu töten. 

5. Leider arbeiten linksgerichtete Abgeordnete, der  Europäische Union daran den Lebensschutz zu relativieren. Dagegen müssen wir uns wehren.Es ist gut, dass immer mehr konservative Regierungen verschiedener Länder, dagegen steuern und das nicht gutheißen. 

6.Spätabtreibungen sollten nur da zulässig sein, wo das Leben der Mütter bedroht ist. 

Herzliche Grüße 

Ihre 

Sylvia Pantel