
Antworten auf die Mindestforderung der Aktion SOS LEBEN zur Bundestagswahl 2025
Der kurze Wahlkampf und das Thema Lebensrecht hat die Parteien ziemlich überfordert, so dass wenige bereit waren, Stellungnahmen zu Abtreibung, §218 StGB etc. abzugeben – im Gegensatz zur EU-Wahl im Jahr 2024 -. Einige der Parteien, die nicht im Bundestag vertreten sind, hatten gar kein Wahlprogramm für die kommende Bundestagswahl.
Von der CDU-Zentrale (Konrad-Adenauer-Haus) kam beispielsweise diese seltsame Mail:
Vielen Dank für das Interesse an unseren Positionen und die Einsendung Ihres Wahlprüfsteins zur Bundestagswahl 2025. Angesichts der sehr verkürzten Zeitläufe in diesem Bundestagswahlkampf haben sich die Generalsekretäre der Parteien CDU, CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Die Linke darauf geeinigt, nur Wahlprüfsteine von einigen wenigen vorab gemeinsam vereinbarten, die gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums repräsentierenden Verbänden und Organisationen zu beantworten.
Darüber hinaus bearbeiten die Parteien eine begrenzte Anzahl an Wahl-O-Mat-Formaten, die ebenfalls gemeinsam vorab ausgewählt wurden.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis für das angepasste Verfahren in dieser besonderen Situation und möchten Sie herzlich dazu einladen, in Ihren Zeitschriften und auf Ihren Webseiten auf das Wahlprogramm von CDU und CSU hinzuweisen, das wir gerne beifügen. Dieses und weitere Informationen zum Bundestagswahlkampf finden Sie auch auf unserer Homepage https://www.cdu.de
Fast alle Antworten waren diese in ausweichendem Stil geschrieben.
Diese Liste wird im Zuge neuer Eingänge vervollständigt.
Aus diesem Grund haben wir uns beschränkt, nur die aussagekräftigen Antworten und Auszüge aus den Wahlprogrammen zu veröffentlichen
AfD
Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis C
Bündnis Deutschland
Bündnis Sahra Wagenknecht
CDU/CSU
Die Linke
FDP
SPD
Werteunion
AfD

Beatrix von Storch
Ich habe im Bundestag und darüber hinaus in zahlreichen Reden und Erklärungen meinen Standpunkt und meine Überzeugung deutlich gemacht und mich für den Schutz des ungeborenen Lebens eingesetzt. Ich stehe ganz auf der Seite der Kultur des Lebens und nicht des Todes. Über Anfang und Ende des Lebens entscheidet Gott allein.
Aus dem Wahlprogramm der AfD:
Bei jährlich etwa 100.000 (davon nur 3.000 aufgrund kriminologischer und medizinischer Indikation) gemeldeten Abtreibungen in Deutschland ist weder das Lebensrecht der Kinder ausreichend geschützt, noch kann davon ausgegangen werden, dass die Schwangeren hinreichend über schwere Abtreibungsfolgen und über Hilfsangebote aufgeklärt wurden.
Die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung ist in vielen Fällen zu einem formalen Verwaltungsakt verkümmert und befördert eine Bagatellisierung dieses schwerwiegenden Eingriffs. Sie muss stattdessen dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen. Wie vom Bundesverfassungsgericht zur Bedingung gestellt, ist regelmäßig die Wirksamkeit der Beratungsscheinregelung zu überprüfen. Trotz der weiterhin extrem hohen Abtreibungszahlen ist das bis heute nicht erfolgt. Die Beratungspraxis wird somit aktuell nicht mehr durch das Grundgesetz gedeckt (Untermaßverbot lt. Az. 2 BvF 2/90).
Die hohe Zahl der Abtreibungen zeigt, dass diese im Laufe der Jahre für viele Menschen zu einer Normalität geworden sind. In vielen Fällen wird von außen Druck auf die Mütter ausgeübt. Angst um die Zukunft, Angst vor der Verantwortung und die Sorge, dass ein Kind oder ein weiteres Kind die Partnerschaft überfordern könnte, veranlassen viele Frauen zu diesem gravierenden Schritt.
Wir setzen uns dafür ein, dass Mütter umfangreiche Unterstützung in der Schwangerschaft und nach der Geburt erhalten, insbesondere in schwierigen Lebenslagen.
Die Gewissensfreiheit für Ärzte, Abtreibungen zu verweigern, muss erhalten bleiben.
Es darf keine Werbung von Ärzten für Schwangerschaftsabbrüche geben.
Während der Schwangerschaftskonfliktberatung sollen den Müttern Ultraschallaufnahmen des Kindes gezeigt werden, damit sie sich über den Entwicklungsstand des Kindes im Klaren sind.
Wir wollen die Möglichkeiten der anonymen bzw. vertraulichen Geburt weiter ausbauen und stärken sowie die Verfügbarkeit von Babyklappen sicherstellen und Adoptionen erleichtern.
Die AfD lehnt jede Förderung von Organisationen oder Maßnahmen ab, durch die Abtreibungen forciert oder verharmlost werden.
Wir lehnen alle Bestrebungen ab, Abtreibungen zu einem Menschenrecht zu erklären.
Bezahlte Leihmutterschaft ist eine Form von Kinderhandel. Dies lehnen wir ab.
Stephan Protschka:
Die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung ist in vielen Fällen zu einem formalen Verwaltungsakt verkümmert und befördert eine Bagatellisierung dieses schwerwiegenden Eingriffs. Sie muss stattdessen dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen. Wie vom Bundesverfassungsgericht zur Bedingung gestellt, ist regelmäßig die Wirksamkeit der Beratungsscheinregelung zu überprüfen. Trotz der weiterhin extrem hohen Abtreibungszahlen ist das bis heute nicht erfolgt. Die Beratungspraxis wird somit aktuell nicht mehr durch das Grundgesetz gedeckt (Untermaßverbot lt. Az. 2 BvF 2/90). Die hohe Zahl der Abtreibungen zeigt, dass diese im Laufe der Jahre für viele Menschen zu einer Normalität geworden sind. In vielen Fällen wird von außen Druck auf die Mütter ausgeübt. Angst um die Zukunft, Angst vor der Verantwortung und die Sorge, dass ein Kind oder ein weiteres Kind die Partnerschaft überfordern könnte, veranlassen viele Frauen zu diesem gravierenden Schritt. Forderungen der AfD:
• Wir setzen uns dafür ein, dass Mütter umfangreiche Unterstützung in der Schwangerschaft und nach der Geburt erhalten, insbesondere in schwierigen Lebenslagen.
• Die Gewissensfreiheit für Ärzte, Abtreibungen zu verweigern, muss erhalten bleiben.
• Es darf keine Werbung von Ärzten für Schwangerschaftsabbrüche geben.
• Während der Schwangerschaftskonfliktberatung sollen den Müttern Ultraschallaufnahmen des Kindes gezeigt werden, damit diese sich über den Entwicklungsstand des Kindes im Klaren sind. • Wir wollen die Möglichkeiten der anonymen bzw. vertraulichen Geburt weiter ausbauen und stärken sowie die Verfügbarkeit von Babyklappen sicherstellen und Adoptionen erleichtern. • Die AfD lehnt jede Förderung von Organisationen oder Maßnahmen ab, durch die Abtreibungen forciert oder verharmlost werden.
• Wir lehnen alle Bestrebungen ab, Abtreibungen zu einem Menschenrecht zu erklären.
• Bezahlte Leihmutterschaft ist eine Form von Kinderhandel. Dies lehnen wir ab.
Bündnis 90/Die Grünen

Die Antworten der Kandidaten von Bündnis 90/Die Grünen wurden zentral verwaltet und beantwortet. So bekamen wir mehrmals diese einheitliche Antwort von den Kandidaten:
Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein fundamentales Grundrecht, das für alle Menschen gelten muss. Dazu zählt auch der sichere und legale Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese nicht länger im Strafrecht verankert sind, sondern eigenständig geregelt werden. Eine umfassende und ergebnisoffene Beratung muss durch ein flächendeckendes Netz an Beratungsstellen in unterschiedlicher Trägerschaft sichergestellt sein.
Gleichzeitig braucht es ausreichend medizinische Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche mit den jeweils gewünschten Methoden durchführen, denn das Angebot hat sich in den vergangenen Jahren drastisch verringert. Damit niemand aus finanziellen Gründen vor unüberwindbaren Hürden steht, sollen die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Zudem wollen wir die telemedizinische Betreuung weiter ausbauen, um eine wohnortunabhängige und niedrigschwellige Unterstützung zu ermöglichen.
Aus dem Wahlprogramm der Grünen:
Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht, das für alle gelten muss. Dazu gehört das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen. Wir wollen, dass selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr in §218 des Strafgesetzbuches kriminalisiert sondern grundsätzlich außerhalb des Strafrechts geregelt werden. Entsprechend den Empfehlungen der Fachkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung, soll in der Frühphase einer Schwangerschaft der Abbruch rechtmäßig sein und für die mittlere Phase ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden. Wir treten dafür ein, dass eine freiwillige Beratung durch ein Recht auf Beratung und ein abgesichertes Angebot von Beratungsstellen in vielfältiger Trägerschaft garantiert ist. Eine verpflichtende Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch lehnen wir ab. Zudem muss es genügend Einrichtungen geben, die den Eingriff möglichst wohnortnah mit der gewünschten Methode vornehmen, denn das Angebot für Abbrüche hat sich in den vergangenen Jahren halbiert. Die Kosten sollen von den Krankenkassen übernommen und telemedizinische Betreuung ausgebaut werden. Auch ärztlich verordnete Verhütungsmittel sollen kostenfrei und Teil des GKV-Leistungskatalogs sein. Wir wollen das Stillen in der Öffentlichkeit in Deutschland grundsätzlich erlauben und schaffen dazu die gesetzliche Grundlage.
Bündnis C – Christen für Deutschland

Die Würde des Menschen ist unantastbar von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Sie begründet den Schutz des Menschen vor staatlicher Willkür. Freiheitsrechte wie Religions-, Meinungs- und Gewissensfreiheit sind für uns nicht verhandelbar. Die Würde des Menschen als Beziehungswesen schließt seine Verantwortung für die Mitmenschen ein. Kinderrechte beginnen bei den Ungeborenen.
Bündnis Deutschland

Aus dem Wahlprogramm:
BÜNDNIS DEUTSCHLAND steht für den Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum Tod. Das Leben ungeborener Menschen bedarf unseres besonderen Schutzes. Das menschliche Leben beginnt per Gesetz mit der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter. Die geltende Rechtslage zur Abtreibung stellt einen schmerzhaften Kompromiss dar, der keinesfalls aufgeweicht werden darf. Wir setzen uns nicht nur für ein lebensbejahendes gesellschaftliches Klima ein, sondern auch für verstärkte Hilfsangebote für Mütter und Väter ungeborener Kinder.
Antwort der Parteizentrale:
file://dvck-dc/HomeFolders$/mathias/Downloads/Antworten%20zum%20Thema%20Abtreibung%20an%20DVCK%20versendet%20(1).pdf
CDU/CSU

Paragraf 218 bleibt. Die geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch bildet einen mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss ab, der das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Kindes berücksichtigt. Zu dieser Rechtslage stehen wir.
Peter Aumer:
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich sind wie Sie der Überzeugung, dass Schwangerschaftsabbrüche, die über die aktuelle Gesetzgebung hinausgehen, ethisch und moralisch nicht vertretbar sind. Dies ist ein über Jahrzehnte ausgehandelter und bestehender Konsens in Gesellschaft und Politik. Jedes Leben ist wertvoll und schützenswert und sollte bewahrt werden. Dieser Konsens wird bei Aufgabe des §218 aufgegeben. Diesem Vorgehen stellt sich die Unionsfraktion entschieden entgegen. Angesichts von über 106.000 Schwangerschaftsabbrüchen im Jahr 2023 ist statt der Liberalisierung des §218 ein Ausbau von Beratung und Hilfe in meinen Augen der richtige Weg, um werdende Mütter besser zu unterstützen.
Die Aufhebung dieses Paragraphen hätte aus unserer Sicht schwerwiegende Konsequenzen und würde den Schutz des ungeborenen Lebens erheblich gefährden. Daher setzen wir uns für den Erhalt des § 218 StGB ein. Gerne versuchen wir auch die anderen Fraktionen im Bundestag und im Ausschuss von dieser Position zu überzeugen. Angesichts der bevorstehenden Neuwahl freue ich mich auf Ihre Unterstützung, um unsere gemeinsame Position auch im neuen Bundestag stark vertreten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Peter Aumer
Thomas Silberhorn (CSU):
Die derzeitige gesetzliche Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen schafft einen sorgfältig austarierten Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes. Diese Balance entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben und wird von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen. Ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche würde diesen Ausgleich jedoch grundlegend in Frage stellen und wird daher von mir abgelehnt
Thorsten Frei:
Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Wenn Sie auf die aktuellen Bestrebungen von Rot-Grün zur Streichung des § 218 StGB abstellen, so kann ich Ihnen versichern, dass wir als CDU/CSU-Fraktion gegen die Änderung dieser bewährten Regelung sind, die auch die Interessen des ungeborenen Kindes zurecht berücksichtigt. Vor allem aber sind wir auch gegen eine Behandlung im Eilverfahren vor der Bundestagswahl. Deshalb werden wir alles daran setzen, eine Abschlussaufsetzung zu verhindern und auf ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren zu drängen. Dazu gehört auch eine ordentliche Anhörung im fachlich zuständigen Rechtsausschuss. Da von SPD und Grünen auf einen raschen Abschluss gedrängt wird, ist auf unser Be-streben für den 10. Februar eine Expertenanhörung terminiert worden. Also am Tag vor der letzten Plenarsitzung. Das bedeutet, dass der Abschluss in einem zeitlich geordneten Verfahren nicht mehr möglich sein dürfte.
Umgekehrt gehört auch zur Wahrheit, dass CDU und CSU allein über keine eigene Verfahrensmehrheit verfügen. Sofern es den Initianten des Gesetzentwurfes gelingt, eine parlamentarische Mehrheit zu organisieren, wäre eine Abweichung von diesem Weg denkbar. Im Moment ist diese Mehrheit noch nicht erreicht und wir werden diese auch keinesfalls unterstützen.
Mit besten Grüßen
Thorsten Frei
Thomas Silberhorn (CSU):
Vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihr Interesse am Schutz von Kindern.
Der Kinder- und Jugendschutz hat für mich einen hohen Stellenwert. Deshalb möchte ich zum Beispiel des Selbstbestimmungsgesetz wieder ändern, um einen angemessenen Schutz von Jugendlichen gewährleisten zu können.
Die derzeitige gesetzliche Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen schafft einen sorgfältig austarierten Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes. Diese Balance entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben und wird von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen. Ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche würde diesen Ausgleich jedoch grundlegend in Frage stellen und wird daher von mir abgelehnt.
Die Linke

Körperliche und reproduktive Selbstbestimmung für alle sind zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Familien- und Lebensplanung. Deshalb muss die Entscheidung gegen eine Schwangerschaft frei von Zwängen, Hindernissen und Stigmatisierung möglich sei.
§ 218 StGB muss ersatzlos gestrichen werden. Die Versorgungslage ungewollt Schwangerer muss deutschlandweit verbessert werden. Beratungsangebote müssen freiwillig statt verpflichtend sein. Der Schwangerschaftsabbruch muss als medizinischer Eingriff gelten, der zur gesundheitlichen Versorgung dazugehört.
FDP

Katrin Helling-Plahr
Haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Für die Beantwortung von Wahlprüfsteinen ist unsere Bundesgeschäftsstelle verantwortlich. Ich habe Ihr Schreiben daher an sie übermittelt. Für individuelle Fragen zu einzelnen Maßnahmen stehe ich Ihnen und Ihren Mitgliedern als rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Freien Demokraten sowie als Kandidatin für den Deutschen Bundestag selbstverständlich zur Verfügung.
Antwort der Bundesgeschäftsstelle:
Wir Freie Demokraten stehen hinter der Möglichkeit von Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch nach geltender Rechtslage vorzunehmen. Eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§§218, 218a StGB) soll im Wege von sog. fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Deutschen Bundestag beraten werden. Die derzeitige Versorgungslage ist absolut unzureichend. Daher müssen wir uns mit den politischen Rahmenbedingungen beschäftigen, um eine angemessene Versorgungslage zu gewährleisten. Dazu muss in allen Bundesländern die Ausbildung der Gynäkologinnen und Gynäkologen der Schwangerschaftsabbruch als Teil des Curriculums integriert werden. Wir werden prüfen, wie Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft stärker in die Verantwortung genommen werden können. Allen Frauen soll die Kostenübernahme des Abbruchs ermöglicht werden. Existierende Möglichkeiten medikamentöser Abbruchmethoden sollten Schwangeren u.a. durch Abschaffung der Neun-Wochen-Grenze für medikamentöse Abbrüche besser zugänglich und kenntlich gemacht werden und beispielsweise durch medizinisches Personal und Hebammen begleitet werden können.
Aus dem Wahlprogramm:
Ungewollt Schwangeren möchten wir bestmöglich helfen und die unzureichende Versorgungslage verbessern. In allen Bundesländern soll in die Ausbildung der Gynäkologinnen und Gynäkologen der Schwangerschaftsabbruch in die Ausbildung integriert werden. Allen Frauen soll die Kostenübernahme des Abbruchs ermöglicht werden. Existierende Möglichkeiten medikamentöser Abbruchmethoden sollten Schwangeren besser zugänglich gemacht werden und z.B. medizinisches Personal und Hebammen begleitet werden können. Eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§§218, 218a StGB) soll im Wege von sog. fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Bundestag beraten werden.
SPD

Aus dem Wahlprogramm:
Wir werden Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren und außerhalb des Strafrechts regeln – außer wenn sie gegen oder ohne den Willen der Schwangeren erfolgen. Wir wollen Schwangerschaftsabbrüche zu einem Teil der medizinischen Grundversorgung machen.
Werteunion

Sylvia Pantel:
Lieber Herr von Gersdorff,
in den letzten Jahren war ich bei dem Marsch für das Leben in Berlin immer dabei und ich bin auch Mitglied der CDL. Deshalb beantworte ich Ihre Fragen sehr gerne wie folgt:
1. Ich teile Ihre Aussage, dass jedes ungeborene Leben unsere gesellschaftlichen Anstrengungen verdient und besonders geschützt werden muss. Deshalb habe ich bereits an verschiedenen Stellen bessere Unterstützungsangebote für schwangere Frauen gefordert. Selbst wenn eine Frau das Kind hinterher zur Adoption freigeben möchte, sollten besondere Angebote bestehen, damit das Kind ausgetragen wird, da viele kinderlose Paare gerne ein Baby adoptieren würden.
2. Auch ungeborene Kinder sind kleine Menschen und haben eine Würde. Deshalb setze ich mich für die Wiedereinführung des Paragraphen 219 A ein. Es darf keine Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch geben.
3.Eine verpflichtende Ultraschalluntersuchung ist ein guter Vorschlag, damit eben alle Frauen sehen , hier ist ein kleiner Mensch, der in mir heranwächst, es handelt sich nicht um einen Zellhaufen.
4.Jedes menschliche Leben hat wertgeschätzt zu werden und die moderne Medizin soll helfen, Leben zu schützen, aber nicht zu töten.
5. Leider arbeiten linksgerichtete Abgeordnete, der Europäische Union daran den Lebensschutz zu relativieren. Dagegen müssen wir uns wehren.Es ist gut, dass immer mehr konservative Regierungen verschiedener Länder, dagegen steuern und das nicht gutheißen.
6.Spätabtreibungen sollten nur da zulässig sein, wo das Leben der Mütter bedroht ist.
Herzliche Grüße
Ihre
Sylvia Pantel