Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf gegen sog. "Gehsteigbelästigungen": Bußgelder von bis zu 5.000 Euro drohen
Das Bundeskabinett hat am 24. Januar 2024 einen Entwurf für das "Zweite Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" beschlossen und an den Bundestag überwiesen.
Federführend ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) und seine Bundesministerin Lisa Paus.
Die Gesetzesnovelle strebt an, Mahn- und Gebetswachen vor Abtreibungspraxen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen oder Kliniken unter gewissen Bedingungen als Ordnungswidrigkeiten zu definieren und mit Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro zu ahnden.
Die Ampel bezeichnet diese Mahnwachen bzw. Gebetsaktionen als "Gehsteigbelästigung", wodurch die diffamierende Intention des Bundesminister offenbar wird.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) räumte in einem Interview im ZDF-Morgenmagazin am 24. Januar 2024 ein, dass es sich bei Mahn- und Gebetswachen um ein quantitativ recht überschaubares Phänomen handelt. Aktuell würden Lebensrechtsorganisationen wie etwa „40 Days for Life“ laut ZDF-Informationen etwa zwei Mal im Jahr in "fünf süddeutschen Städten sowie in Kiel" vor entsprechenden Einrichtungen demonstrieren. Paus betonte jedoch, dass diese Aktivitäten in den letzten Jahren zugenommen hätten. Ihr Hauptanliegen sei es, das "Recht von Frauen auf Selbstbestimmung" zu schützen und sicherzustellen, dass sie "gute Beratung" ohne "Hass und Hetze" erhalten.
Die ungeborenen Kinder, eigentlich die wichtigsten Personen in der ganzen Auseinandersetzung, wurden im Interview kein einziges Mal auch nur erwähnt.
Der Gesetzentwurf sieht beispielsweise vor, dass Schwangere nicht mehr gegen ihren Willen innerhalb eines Umkreises von 100 Metern angesprochen werden dürfen. Zudem sollen Plakate und Flyer mit "falschen Behauptungen" verboten werden.
Interessanterweise scheinen Fernsehbilder von "Spießrutenläufen" oder Hass verbreitenden Lebensrechtlern selten zu sein. Die meisten Aufnahmen zeigen nur kleine Gruppen von Menschen, die still oder leise beten und Schilder mit Aufschriften wie "Gebet für das Leben", "Abtreibung ist keine Lösung" oder "Unborn Lives Matter" tragen.
Das BMFSJ veröffentlichte am 24. Januar eine Pressemitteilung, in der Paus erklärte: "Diese Belästigungen sind nicht hinnehmbar. Um Schwangere, aber auch Ärzte und ihr Personal besser zu schützen, ist mein Haus schnell aktiv geworden." In enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Justiz und dem Bundesinnenministerium habe man intensiv geprüft, wie eine solche Regelung zu formulieren ist: Schon mehrmals wurde das Bestreben, den öffentlichen Auftritt von Lebensrechtlern zu begrenzen – etwa durch die Errichtung von Bannmeilen – gerichtlich verworfen.
Für die Aktion SOS Leben ist die vorgesehene Gesetzesänderung nichts anderes als ein Angriff auf die Grundrechte von Lebensrechtlern, konkret auf die Religions- und Versammlungsfreiheit, sowie auf freie Meinungsäußerung. Im Gesetzentwurf wird den Lebensrechtlern ein rechtswidriges Verhalten unterstellt, der überhaupt nicht nachgewiesen werden kann. Das geplante Gesetz ist nichts anderes, als staatlich betriebene Einschüchterung.