Debatte um §218 StGB: Wie geht es weiter?
Am 5 Dezember 2024 sagte MdB Kirsten Kappert-Gonther der Grünen in ihrer Rede voller Pathos: „Mit diesem Gesetz können wir Geschichte schreiben“.
Und in der Tat: Es ist das dritte Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass man versucht, den §218 StGB zu streichen. Konkret sollen Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen legal sein und außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abtreibung soll wegfallen. Krankenkassen sollen Abtreibungen finanzieren dürfen.
Bei einigen Rednern der Grünen und der SPD konnte man förmlich die Freude spüren, nahe einem historischen Triumph zu sein. Ansonsten wurden die üblichen Pseudo-Argumente vorgebracht, die man von den vergangenen Debatten kennt. Heute würde man sie „Fake-News“ nennen. Denn die Abtreibungspolitiker von Grünen und SPD argumentierten so, als ob das Kind im Mutterleib gar nicht existiert.
Eine Argumentation wider die neuesten Erkenntnisse der Biologie, der Pränatal-Psychologie und des gesunden Menschenverstandes. Immer wieder wurde von den Abtreibungspolitikern das Argument vorgebracht, das Selbstbestimmungsrecht der Frauen sei in Deutschland eingegrenzt. Der Staat müsse den Frauen ihre Körper zurückgeben. Die Körper der ungeborenen Kinder blieben in diesen Redebeiträgen unsichtbar.
Wie geht es nun weiter? Und vor allem: Haben die Abtreibungspolitiker noch genug Zeit, dass Gesetz zu einer Abstimmung zu bringen?
Die Debatte am 5. Dezember 2024 war die sogenannte Erste Lesung des Gesetzes. Danach wurde diese Gesetzesvorlage in den Rechtsausschuss verwiesen .Ob es zu einer „Zweiten“ und „Dritten“ Lesung und damit auch zu einer Abstimmung im Plenum kommt, ist fraglich. Die Rednerinnen der FDP haben zwar erklärt, sie seien grundsätzlich für eine Neuregelung von Abtreibungen außerhalb des Strafgesetzes. Doch sie lehnen ein Gesetzgebungsverfahren im Galopp ab. Alle prominenten FDPler, wie etwa FDP-Chef Christian Lindner, die rechtspolitische Sprecherin Katrin Helling-Plahr oder Fraktions-Chef Christian Dürr, haben sich gegen den Gesetzantrag ausgesprochen.
Die Unterstützer des Antrages sind aber auf die Stimmen der FDP (oder der Union oder der AfD) angewiesen, um die nötige Mehrheit zu erlangen. Bis gestern unterstützten 328 Abgeordnete die Vorlage, für eine Mehrheit sind 367 Stimmen nötig. Damit aber die Gesetzesvorlage wieder in das Plenum gelangt, muss eine Mehrheit im Rechtsausschuss dafür sein – auch hier sind die Stimmen der FDP notwendig. Selbst wenn sich hier eine Mehrheit finden sollte, müsste anschließend der Ältestenrat die Gesetzesvorlage auf die Tagesordnung setzen. In der Tat haben einige Abtreibungspolitiker plädiert, den Gesetzantrag nicht in den folgenden Ausschüssen zu blockieren.
Aber hier sieht man, in welcher prekären Situation sich das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder in Deutschland befindet: Ihr Leben hängt von der Entscheidung von Personen ab, die eigentlich für die Abschaffung des §218 StGB sind. Man kann sich leicht ausmalen, welche Versuche die Abtreibungslobby unternehmen wird, damit die FDP-Politiker die Gesetzesvorlage durchwinken.
Das Leben der Ungeborenen befindet sich in den Händen Gottes. An Ihn müssen wir uns wenden. Deshalb organisiert die „TFP-Student-Action“ mit Unterstützung unserer Aktion SOS LEBEN morgen eine Gebetsaktion in der Nähe des Brandenburger Tors in Berlin: Unter den Linden & Wilhelmstraße, Samstag, 07. Dezember von 13:00 bis 17:00 Uhr.