Debatte um „Gehsteigbelästigung“: Staatlich geführter Kampf gegen Lebensrechtler
Elisabeth Jung
Die geplante Gesetzesänderung der Ampel (unter Federführung der Grünen), die Proteste von Abtreibungsgegnern vor Beratungsstellen stark einschränken soll, etwa durch Errichtung von Bannmeilen, wird dem Fakt ein unschuldiges Kind zu töten gegenüber gestellt. Die Intention, Ratsuchende, Ärzte und Beratungsstellen nicht mit Betern oder Pro-Life-Demonstranten konfrontieren zu wollen, wiederspricht zudem dem Recht auf Meinungsfreiheit und dem Recht auf Leben. Es muss klar benannt werden, dass Abtreibungsgegner niemanden belästigen sondern Leben schützen wollen.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, begrüßte den Gesetzentwurf und betonte die Dringlichkeit eines besseren Schutzes für Mediziner vor angeblich „radikalen“ Abtreibungsgegnern - ohne ein einziges Beispiel dieser Radikalität zu geben. Dabei ignoriert Reinicke, dass es in Wahrheit die Abtreibungsaktivisten sind, die stets mit Blockaden, Randale und sonstigen Belästigungen gegen Lebensrechtler auf sich aufmerksam machen.
Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums, um Proteste vor Beratungsstellen deutlich einzuschränken, ist deshalb nichts anderes als Schikane, Einschüchterung und eine Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung.
Die erste parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Frau Katja Mast, argumentiert, dass die Demos von Lebensrechtlern nicht nur Ärzte, sondern auch Beratungsstellen wie etwa Pro Familia betreffen. Dass das geplante Gesetz dazu führt , dass legitime Proteste im öffentlichen Raum unterdrückt werden, scheint ihr egal zu sein. Was Frau Mast wohl über die eindeutig illegalen Protestformen der Klima-Kleber oder von Linksradikalen hält?
Es ist sehr wichtig, Leben zu schützen und Mütter über ihr Vorhaben zu informieren – auch in letzter Sekunde. Jeder hat das Recht auf ein Leben und jede Mutter einen Anspruch auf Hilfe anstatt ein Leben zu zerstören, am Ende auch ihr eigenes.
Die Forderung nach klarer Abgrenzung der sogenannten "Gehsteigbelästigungen" von „üblichen“ politischen Demonstrationen wirft die Frage auf, wie man diese Unterscheidung in der Praxis treffen will. Wo verläuft die Grenze zwischen ein Leben auf´s Spiel setzen und legitimer Meinungsäußerung und Aufklärung? Die Gefahr besteht darin, dass legitime Proteste unter dem Vorwand der Belästigung kriminalisiert werden.
In einer Gesellschaft, die von Meinungsfreiheit geprägt sein sollte ist es sehr wichtig, die Rechte des ungeborenen Lebens zu respektieren und diese Aufklärung nicht als Belästigung auszulegen.
Frau Mast muss aufwachen und sehen, dass sie in diesem Konflikt den Frauen nicht hilft sondern sie zu Tätern macht die später an psychischen Schäden zu Grunde gehen.
Nicht Ärzte brauchen Schutz, sondern desorientierte Frauen und Ihre Meinung zur Tötung eines ungeborenen Kindes. Hierfür sollte sich die Ampel-Koalition und die Bundesärztekammer einsetzen.