Der tragische Fall einer misslungenen Spätabtreibung

Der tragische Fall einer misslungenen Spätabtreibung

Im Jahr 1989 ereignete sich im Baptist Hospital in Miami ein Vorfall, der die Debatte um Abtreibungen und das Recht auf Leben schärfte. Ein Baby, das eine Spätabtreibung im dritten Trimester überlebte, wurde laut Zeugenaussagen ohne medizinische Hilfe zum Sterben liegengelassen. Dieser Fall, der von Raimundo Rojas berichtet wurde, wirft ernsthafte ethische und rechtliche Fragen auf.

Der Fall begann mit einem anonymen Anruf einer Krankenschwester, die die Pro-Life-Aktivistin und damalige Geschäftsführerin von Miami Right to Life informierte. Die Krankenschwester, die sich selbst als „pro-choice“ bezeichnete, sagte, was sie gesehen habe, sei „falsch“. Ein Abtreibungsversuch sei misslungen, und das Baby sei lebend geboren worden. Der Abtreibungsarzt habe das Kind jedoch mit Laken bedeckt und den Raum verlassen, ohne Hilfe zu leisten. Die Krankenschwester berichtete, dass das Baby gezappelt habe, was auch die anwesende Großmutter gesehen habe.

Raimundo Rojas, ein engagierter Pro-Life-Aktivist, nahm die Untersuchung selbst in die Hand und kontaktierte die Polizei, nachdem er bestätigt hatte, dass der Vorfall tatsächlich stattgefunden hatte. Eine Untersuchung wurde eingeleitet, die jedoch zu dem Schluss kam, dass kein Verbrechen begangen wurde. Janet Reno, die damalige Staatsanwältin von Miami-Dade County, erklärte, es gebe keine verlässlichen Beweise dafür, dass der Arzt das Baby aktiv erstickt habe. Dies führte zu großer Empörung bei Pro-Life-Aktivisten, die auf eine strafrechtliche Verfolgung des Arztes drängten.

Die Autopsie Ergebnisse sprachen jedoch eine andere Sprache: Laut dem Gerichtsmediziner habe das Baby geatmet, was durch Luft in den Lungen und dem Magen nachgewiesen werden konnte. Zudem wog das Baby mehr als 2 Pfund und war 14 Zoll lang, was bestätigte, dass es sich bereits im siebten Monat der Schwangerschaft befand – also im dritten Trimester. Dieser Umstand stellte die Behauptung des Arztes, das Baby sei tot geboren worden, infrage.

Für viele, darunter Rojas, ist der Fall ein Beweis dafür, dass die gesetzliche Regelung in Bezug auf Lebendgeburten nach Abtreibungsversuchen unzureichend ist. Rojas argumentiert, dass das Verhalten des Arztes und die Entscheidung der Staatsanwältin eine Missachtung des Rechts auf Leben darstellen. Er wies auch darauf hin, dass der Abtreibungsarzt in seinen Aussagen zur Polizei gesagt habe, sein übliches Vorgehen bei solchen Fällen sei, „nichts zu tun und den Fötus sterben zu lassen“. Dies lässt vermuten, dass solche Fälle häufiger vorkommen könnten, als öffentlich bekannt ist.

Am 17. September 1989 hielten 2.000 Pro-Life-Aktivisten eine Pressekonferenz vor dem Baptist Hospital ab, um auf den Fall aufmerksam zu machen. Die monatelangen Diskussionen zwischen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und Pro-Life-Gruppen endeten jedoch ohne strafrechtliche Konsequenzen. Für Rojas und viele andere bleibt der Fall ein Symbol für das Versagen des Justizsystems, ungeborenen Kindern ausreichenden Schutz zu bieten.

„Wir müssen und werden weiterhin so viel Licht auf diese barbarischen Praktiken werfen und wir werden immer an diesen kleinen Jungen denken, blond und blauäugig, der unter der Last schmutziger Handtücher und Laken starb. Wir von Miami Right to Life haben ihn Baby Special genannt und er wird immer in unseren Herzen sein“, so Raimundo Rojas.

Dieser Vorfall bringt eine tiefere Debatte ans Licht, die bis heute anhält: Wie sollen Fälle von misslungenen Spätabtreibungen behandelt werden, und was ist die moralische und rechtliche Verantwortung von Ärzten in solchen Situationen? Während Abtreibungen in frühen Schwangerschaftsstadien weithin legal sind, stellt der Fall „Baby Special“, wie das Kind von den Aktivisten genannt wurde, die Grenze zwischen Abtreibung und Kindstötung infrage.

Zusammengefasst zeigt dieser Vorfall die Komplexität dieser Debatte und verdeutlicht, wie wichtig klare rechtliche Rahmenbedingungen sind, um Leben zu schützen und medizinische Standards zu gewährleisten.