Die Abschaffung des §218 StGB scheint erstmal vom Tisch
Die von Grünen- und SPD-Abgeordneten angestrebte Abschaffung des §218 StGB noch vor der kommenden Bundestagswahl scheint vom Tisch.
Gesetzesvorlage im Rechtsausschuss
Nach der ersten Lesung und der Vorstellung des Antrags im Bundestag wurde die Gesetzesvorlage in den Rechtsausschuss überwiesen. Dieser hatte die Möglichkeit, das Gesetzgebungsverfahren zu verzögern – vorausgesetzt, die Abgeordneten der FDP hätten dazu Bereitschaft gezeigt.
Positionen der Parteien:
- Die Union und die AfD waren von Anfang an gegen die Abschaffung des §218 StGB.
- Auch die FDP sprach sich während der Ampel-Koalition dagegen aus. Allerdings waren die Liberalen nicht grundsätzlich gegen die Abschaffung. Vielmehr wollten sie in der verbleibenden Regierungszeit keine neue Debatte um das Thema Abtreibung beginnen.
Nach dem Ende der Ampelkoalition war unklar, ob einige FDP-Abgeordnete den Gesetzantrag von SPD und Grünen doch unterstützen könnten, obwohl die Parteispitze dagegen war.
Der „Trick“ des Rechtsausschusses - um das Thema zu entschärfen
Nun hat man folgenden „Trick“ angewendet, um sich des Themas zu entledigen:
Der Rechtsausschuss hat eine Experten-Anhörung für den 10. Februar 2025 zur Abschaffung des §218 StGB einberufen. Die letzte Sitzung des Bundestages vor der – voraussichtlichen – Bundestagswahl am 23. Februar 2025 findet jedoch am 11. Februar statt, also einen Tag nach der Anhörung.
Aus diesem Grund ist es praktisch unmöglich, dass es zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzesantrages im Plenum des Bundestages kommt und damit zur Abstimmung über die Abschaffung des Paragraphen.
Mit dieser Verfahrensmodalität muss sich die FDP nicht inhaltlich festlegen. Aber es kommt eben auch nicht mehr zur Abstimmung.
Politische Überlegungen der FDP
Aus Koalitionsüberlegungen möchte die FDP nicht die Union verärgern, was mit einer Unterstützung der Abschaffung zweifelsohne passiert wäre. Die Union hatte angekündigt, notfalls beim Bundesverfassungsgericht eine Klage einzureichen.
Sicherlich spielte auch eine Rolle, dass SPD und Grüne die FDP nach dem Ende der Ampel massiv angegriffen haben. Warum sollten FDP-Abgeordnete beim §218 StGB dann der Rest-Ampel einen Gefallen tun wollen?
Allerdings gibt es – sehr geringe – Möglichkeiten, dass es doch zu einer Abstimmung kommt.
Wachsam bleiben im Kampf für das Lebensrecht
Wir dürfen uns also vorsichtig über diese Entwicklung bzgl. des rot-grünen Antrages gegen den §218 StGB freuen. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass für die Abschaffung eigentlich eine strukturelle Mehrheit im Bundestag existiert.
Wir werden also noch lange kämpfen müssen, damit sich die Einstellung in der Politik gegenüber dem Lebensrecht ändert und eines Tages das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder respektiert wird.