EU-Kommission erleichtert Finanzierung von Abtreibungstourismus

EU-Kommission erleichtert Finanzierung von Abtreibungstourismus

In der Entscheidung der EU-Kommission unter Leitung von Ursula von der Leyen zur Pro-Abtreibungs-Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ liegt – wie so oft – der Teufel im Detail.

Das ist wohl auch der Grund, weshalb die ersten Meldungen sehr widersprüchlich klangen. Die Entscheidung wurde sowohl von Befürwortern als auch von Gegnern der Bürgerinitiative teils mit Freude, teils mit Enttäuschung aufgenommen.

Was wurde genau entschieden?

Die wichtigsten Forderungen der Initiative waren die Einführung eines „Rechts auf Abtreibung“ sowie die Einrichtung eines Fonds, um Reisen von Frauen zu finanzieren, die in einem anderen Land abtreiben wollen, weil dies in ihrem Heimatland nur eingeschränkt erlaubt ist. Betroffen sind vor allem Polen und Malta. Lebensrechtler bezeichneten dieses Vorhaben daher als EU-Subventionierung von Abtreibungstourismus.

Beide Forderungen wurden von der EU-Kommission abgelehnt.

Allerdings genehmigte die Kommission den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Mittel aus dem sogenannten Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) zu verwenden, um entsprechende Maßnahmen zu finanzieren.

Dabei gilt:
    •    Die Mittel des ESF+ werden nicht erhöht. Eine Finanzierung müsste aus dem bestehenden Budget erfolgen.
    •    Die Mitgliedstaaten entscheiden freiwillig und im Einklang mit ihren nationalen Rechtsvorschriften, ob sie Gelder aus dem ESF+ für Abtreibungen einsetzen oder nicht.

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage dieser Entscheidung ist die Tatsache, dass innerhalb der EU jede Person in ein anderes Mitgliedsland reisen kann, um dort Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen. Wenn Abtreibungen in einem Land als Gesundheitsleistung gelten, können sie auch von Bürgerinnen aus anderen EU-Staaten in Anspruch genommen werden – unabhängig von der Rechtslage im Heimatland.

Dass solche Abtreibungen nun unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit EU-Mitteln finanziert werden können, sorgt bei den Abtreibungsaktivisten der Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ für Jubel.

Für Nika Kovač, Organisatorin der Kampagne, handelt es sich sogar um einen „historischen Erfolg“, da auf EU-Ebene festgestellt werde, dass Abtreibung eine Gesundheitsleistung sei. Ist dies ein erster Schritt hin zu einem EU-weiten Recht auf Abtreibung?

Reaktionen der Mitgliedstaaten

Länder mit sehr liberalen Abtreibungsregelungen haben die Entscheidung begrüßt und werden sie voraussichtlich auch praktisch umsetzen. Dazu zählen Dänemark, Frankreich, Estland, Finnland, Luxemburg, Österreich, Schweden, Slowenien und Spanien – also Staaten, deren Regelungen in diesem Bereich teils noch liberaler sind als die Deutschlands und die vom Abtreibungstourismus profitieren könnten.

Auch die aktuelle Regierung Polens befürwortet die Entscheidung. Auf diese Weise kann die derzeitige Mitte-Links-Regierung Maßnahmen zugunsten der Abtreibung unterstützen, die sie im eigenen Land unter den gegenwärtigen politischen Verhältnissen nicht durchsetzen kann.

Situation in Deutschland

Deutschland hat bislang keine Unterstützung für die Initiative zugesagt. Rechtlich befindet sich Deutschland im europäischen Mittelfeld. Nach § 218 StGB ist Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig, bleibt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Sie kann daher formal nicht als reguläre Gesundheitsleistung eingestuft werden – was SPD, Grüne und Linkspartei ändern möchten.

Zudem sind Abtreibungen grundsätzlich bis zum Ende des dritten Schwangerschaftsmonats zulässig und setzen den sogenannten Beratungsschein voraus.

Theoretisch könnten deutsche Frauen künftig eine Finanzierung etwa in Frankreich erhalten, wenn sie einen Abbruch nach Ablauf der in Deutschland geltenden Frist vornehmen lassen möchten.

Bewertung

Auch für das Lebensrecht in Deutschland stellt die Entscheidung der EU-Kommission eine schwere Niederlage dar. Sie bestärkt die aus lebensrechtlicher Sicht problematische Auffassung, Abtreibung als reguläre Gesundheitsleistung einzuordnen.