Frankreich ebnet Weg für Euthanasie

Frankreich ebnet Weg für Euthanasie

Die französische Nationalversammlung hat mit 305 zu 199 Stimmen ein hochumstrittenes Gesetz verabschiedet, das unter strengen Auflagen aktive Sterbehilfe ermöglichen soll. Was als „fortschrittlicher Akt der Humanität“ verkauft wird ist in Wahrheit ein Dammbruch, der kaum zu stoppen sein wird wie man aus anderen Ländern, wie etwa die Niederlande oder Belgien kennt.

Der Entwurf, der nun dem Senat vorliegt, sieht vor, dass schwer und unheilbar erkrankte Menschen im Endstadium ihrer Krankheit auf Wunsch ein tödliches Medikament erhalten können. Ist der Patient nicht mehr in der Lage, dieses selbst einzunehmen, dürfen auch Ärzte oder Pflegekräfte die tödliche Dosis verabreichen. Mehrere Instanzen sollen über den Antrag entscheiden – doch ob diese Hürden ausreichen, um Missbrauch oder gesellschaftlichen Druck zu verhindern, ist mehr als fraglich.

Kritiker warnen: Was als individuelle Freiheit getarnt wird, könnte sich in Wirklichkeit als gesellschaftliches Scheitern entpuppen. Denn mit der gesetzlichen Einführung eines „Rechts auf Sterben“ entsteht auch ein gefährlicher Normalisierungsprozess – hin zu einer Kultur, in der das Weiterleben zur Rechtfertigungspflicht wird. Wer leidet, könnte sich bald rechtfertigen müssen, warum er überhaupt noch lebt.

Besonders gefährlich ist das Signal an die Schwächsten in der Gesellschaft: alte Menschen, Einsame, psychisch Kranke, Behinderte. Wird ihnen – unausgesprochen – vermittelt, dass sie „besser gehen“ sollten? Dass ihr Leben weniger wert ist, wenn es nicht mehr als produktiv oder lebenswert gilt?

Frankreich hat große Defizite in der Palliativversorgung – und genau hier liegt der eigentliche Skandal. Zwar wurde parallel zum Sterbehilfegesetz ein zweiter Text zur Verbesserung der Palliativpflege verabschiedet, doch Experten zweifeln an seiner ausreichenden Umsetzung. Solange schwer kranke Menschen keine umfassende Begleitung, Schmerztherapie und seelische Unterstützung erhalten, ist die Wahl zur Sterbehilfe keine echte, freie Entscheidung – sondern häufig ein Ruf nach Hilfe, den die Gesellschaft überhört.

„Es ist eine bequeme Lösung“, kritisiert Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. „Anstatt das Leiden zu lindern, bietet man das Sterben an.“ Präsident Emmanuel Macron werde als jemand wahrgenommen, der sich ohne parlamentarische Mehrheit populistischen Forderungen beugt, statt eine ethisch fundierte Debatte anzuführen.

Auch die katholische Bischofskonferenz Frankreichs warnt eindringlich: Ein gesetzlich verankertes „Recht zu sterben“ untergräbt den gesellschaftlichen Konsens, dass der Schutz des Lebens – gerade in seiner verletzlichsten Phase – oberstes Gebot sein muss. Auf sozialen Medien kündigten die Bischöfe an, weiterhin ihre Stimme für die Schwächsten zu erheben und sich gegen ein System zu stellen, das Tod als „Option“ für leidende Menschen institutionell legitimiert.