
Gegen Pille danach: Apotheker verliert seine Arbeit
Am 15. Mai veröffentlichte die katholische Nachrichtenagentur CNA einen Artikel von Martin Bürger über einen Berliner Apotheker, der seinen Beruf aufgeben musste, weil er sich weigerte, das als „Pille danach“ bezeichnete Abtreibungsmedikament zu verkaufen. Dabei sprach das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den betreffenden Apotheker Andreas Kersten zwar frei, betonte aber gleichzeitig, dass die Gewissensfreiheit dem Versorgungsauftrag untergeordnet und dass die Berufsniederlegung die einzige Option sei, um solche Medikamente nicht verkaufen zu müssen.
Ein solches Urteil ist skandalös. Nicht nur, weil in Deutschland die Gewissensfreiheit gilt, die ein verbürgtes Grundrecht ist, sondern vielmehr, weil es sich hier nicht hauptsächlich um ein Problem von individueller Gewissensfreiheit handelt.
Das Problem ist überhaupt der Vertrieb dieses Medikamentes. Das Medikament wirkt nämlich, wie der Artikel beschreibt, entweder als Verhütungs- oder als Abtreibungsmittel, je nachdem wie weit die Befruchtung der Eizelle fortgeschritten ist. Das bedeutet, dass es unmöglich ist festzustellen, ob tatsächlich eine Abtreibung stattfindet oder nicht und so ist jede Anwendung zumindest als versuchte Abtreibung zu werten, da die Möglichkeit ein Kind zu töten, bewusst in Kauf genommen wird. Nach geltendem Recht in Deutschland ist aber die Abtreibung und selbst der Versuch, diese durchzuführen, strafbar. Die Anwendung ist damit in den meisten Fällen eine strafbare Handlung. Somit kann niemand die Pflicht und auch nicht das Recht haben, diese Pille zu verkaufen, ohne gegen die geltenden Gesetze der Bundesrepublik zu verstoßen.
Moralisch gesehen, ist die Situation noch eindeutiger: Denn die katholische Lehre verbietet es Abtreibungen durchzuführen oder auch nur zu ermöglichen, dies sogar unter der Strafe von Exkommunikation. Die Kirche verurteilt ebenso Verhütungsmittel und lehnt den Gebrauch derselben kategorisch ab. Es ist also eindeutig, dass es eine moralische Pflicht gibt, den Vertrieb der „Pille danach“ zu verweigern und somit hat Andreas Kersten das einzig richtige getan.
Das gerichtliche Urteil hingegen widerspricht sowohl dem Gesetz als auch der Moral und ist höchst skandalös. Ein solches Urteil zeigt erneut, das auch die Wahrung der Grundrechte und der Moral keine Selbstverständlichkeit ist.