
Grüne scheitern mit Abtreibungslegalisierung
Im Rechtsausschuss wurde heute der rot-grüne Antrag zur Streichung von §218 StGB aus der Tagesordnung genommen.
Dadurch wird der (alte, noch existierender) Bundestag über den Gesetzesantrag NICHT abstimmen, in welchem eine Mehrheit für die Abschaffung des §218 existiert.
Die Abgeordneten von CDU/CSU, AfD und FDP im Rechtsausschuss lehnten eine Behandlung des Antrages ab. Ein Abgeordneter der SPD war für die Behandlung des Antrags, die anderen SPDler enthielten sich. Für den Antrag stimmte nur eine Minderheit von Abgeordneten der Grünen und der Linkspartei.
Fazit: Die Streichung von §218 StGB kommt nicht mehr zur Abstimmung in den Bundestag in dieser Legislaturperiode. Somit ist dieser Antrag von Rot-Grün endgültig vom Tisch.
Aber der Kampf um das Leben bleibt nach diesem Sieg aktuell: Die ganze Debatte der letzten Wochen und Monate zeigte, wie schwach die Achtung des Rechtes auf Leben der ungeborenen Kinder in Deutschland ist.
Wir haben auch im neuen Bundestag, der sich am 25. März 2025 konstituiert, Abtreibungs-Fanatiker sitzen. Zusammen mit Abtreibungsaktivisten werden diese Politiker versuchen, das Lebensrecht der Ungeborenen in den Köpfen der Menschen der Menschen auszulöschen und damit die Stimmung vorbereiten, um immer wieder das Leben anzugreifen.
Wir haben heute einen legislativen Sieg errungen. Nun müssen Sie und ich die Herzen der Menschen für die ungeborenen Kinder gewinnen.