Irre: Linksradikale Juristin soll BVerfG-Richterin werden
Am 30. Juni 2025 schlug die SPD, im Zuge der Neuberufung von Richtern an das Bundesverfassungsgericht, die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf, von der Universität Potsdam, als Kandidatin vor, die den Stuhl von Doris König, der bisherige Vizepräsidentin des zweiten Senats, neu besetzen soll. Die mitregierende SPD stellt damit eine Kandidatin, die der Ansicht ist, dass die „Menschenwürdegarantie erst ab Geburt“ gelte.
Zusätzlich zu dieser menschenverachtenden Aussage, machte Brosius-Gersdorf, während einer Anhörung des Rechtsausschusses, Anfang dieses Jahres, klar, dass sie sich nicht bloß für eine straffrei-Stellung der Abtreibung in den ersten zwölf Wochen, sondern zusätzlich dafür einsetze, diese rechtmäßig zu bestimmen. Abgesehen davon, dass sie die vollkommene Streichung des §218 für möglich hält, weiß sie als Rechtsprofessorin genau, dass sie mit ihren Ansichten auch gegen das Grundgesetz geht. Schließlich war es das Bundesverfassungsgericht selbst, das bereits 1975 klar feststellte, dass der Staat dazu verpflichtet ist „sich schützend und fördernd vor [das ungeborene] Leben zu stellen“. Unmissverständlich erkannte es damals, dass ein „Schwangerschaftsabbruch immer die Vernichtung des ungeborenen Lebens bedeutet.“ Und dass damit „die Entscheidung zugunsten des Vorrangs des Lebensschutzes für die Leibesfrucht vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren fallen“ muss. Es stellte grundlegend fest, dass dort „wo menschliches Leben existiert“ ihm Menschenwürde zukommt und dass es nicht entscheidend ist, „ob der Träger sich dieser Würde bewusst ist und sie selbst zu wahren weiß“ oder nicht. Weiter heißt es, dass „die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potentiellen Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu begründen.“ Deutlicher hätte es das Bundesverfassungsgericht nicht sagen können.
Und doch stellt die SPD für die Wahl, diese Woche, eine Kandidatin auf, die offensichtlich ihren möglichen, zukünftigen Arbeitsplatz verachtet; die das Amt, das ihr Deutschland anvertrauen würde, verwirft und in Frage stellt. Es zeigt sich erneut, dass die schwarz-rote Regierung aus Personen besteht, die Deutschland und seine Bevölkerung verachten. Denn wie sonst ließe sich erklären, dass sie eine Richterin ernennen wollen, die ganz offen die Verfassung ignoriert?
Dass ein Embryo nicht etwa ein „potenzieller Mensch“, sondern ein Mensch mit Potential ist, ist wissenschaftlich unbestreitbar belegt. Dass es vom Moment der Empfängnis an ein einzigartiges menschliches Genom besitzt, sich entwickelt und daher lebendig ist, ist für ideologisch unverblendete Augen offensichtlich.
Seit- und für alle Zeiten lehrt dies auch die Katholische Kirche, die beispielsweise in der Instruktion Donum Vitae und der Enzyklika Evangelium Vitae bestätigte, dass das Recht auf Leben des Embryos uneingeschränkt zu achten und zu schützen sei; dass das menschliche Leben in allen Phasen seiner Existenz „heilig und unantastbar“ ist. Die Ansicht, dass der Mensch erst bei seiner Geburt seine Menschenwürde erhalte, wie Frau Brosius-Gersdorf es behauptet, ist damit himmelsschreiend. Wie erklärt sie, dass das Kind eine Sekunde vor seiner Geburt anscheinend noch kein Mensch sein soll? Was soll es sonst sein? Eindeutig und bestimmt, gibt die Katholische Kirche ihr zur Antwort, dass jeder Mensch von Beginn an Mensch ist und als solcher gewollt und von Gott geliebt ist. Wenn Gott die Ungeborenen liebt, muss es stellvertretend auch der Staat und seine Richter!
Eine ersatzlose Streichung von §218 StGB würde sich diametral entgegen dem Auftrag stellen, sich dafür stark zu machen, dass selbst die Ungeborenen eine Stimme haben. Die Vernunft und die Liebe zu ihren Nächsten sollten Frauke Brosius-Gersdorf dazu veranlassen ihre Position zu überdenken und allen Übrigen, die in dieser Woche an der Entscheidung zu neuen Richtern für das Bundesverfassungsgericht beteiligt sein werden, zeigen, dass Frau Brosius-Gersdorf für dieses hohe Amt vollkommen ungeeignet – ja, sogar schädlich ist!