Leo XIV. betont das Recht auf Leben in seiner Enzyklika
Das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder ist auch Thema in der Enzyklika "Magnifica Humanitas" (Abs. 55):
„Das erste dieser Menschenrechte ist das Recht auf Leben, von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende, ohne das es unmöglich ist, irgendein anderes Recht auszuüben. Wenn dieses grundlegende Recht verweigert wird, wie es bei der Abtreibung, bei der Tötung Unschuldiger und bei der Euthanasie geschieht, stehen wir vor Entscheidungen, die die Kirche als schwerwiegend unerlaubt beurteilt.“