Nach Anhörung: Streichung §218 wohl endgültig vom Tisch

Nach Anhörung: Streichung §218 wohl endgültig vom Tisch

Hoffentlich ist dieses mein letzter Text zum aktuellen Gruppenantrag von SPD und Grüne zur Abschaffung des §218 StGB: Nach der gestrigen Experten-Anhörung haben SPD und Grüne auf eine Sondersitzung des Rechtsausschusses verzichtet.

Diese sog. Sondersitzung wäre notwendig gewesen, um den Gesetzantrag zur Abschaffung des §218 StGB in das Plenum des Deutschen Bundestages zu überweisen.

Der Grund für den Verzicht: Die FDP-Abgeordneten haben noch vor der Anhörung verkündet, dass sie einer weiteren Bearbeitung des rot-grünen Gesetzesantrages NICHT zustimmen würden.

Somit waren SPD und Grüne auf mindestens einer Stimme der AfD angewiesen, was ein Ende der sog. „Brandmauer“ bedeutet hätte.

Laut Medien erklärte MdB Carmen Wegge (SPD): Ohne Unterstützung von Union und FDP riskiere man eine Zufallsmehrheit mit Stimmen der AfD. "Diese rote Linie überschreiten wir nicht". (Zitiert aus Zeit Online).

Das Ansinnen wäre nicht völlig abwegig gewesen, denn schon im Dezember hatte die AfD in diesen Zusammenhang mit SPD und Grünen abgestimmt. 

Inzwischen stand das Gesetzgebungsverfahren unter großer öffentlicher Aufmerksamkeit. Nahezu alle großen Medien haben in diesen Tagen über die Experten-Anhörung der Experten und die Mehrheitsverhältnisse im Rechtsausschuss berichtet.

Sowohl für SPD/Grüne wie auch für die AfD wäre ein gemeinsame Abstimmung in dieser Sache politisch höchst riskant gewesen. Zumal bei einem Gesetzesantrag, welches von vielen als klar verfassungswidrig bewertet wurde.

Ein solcher Husarenstreich war dann selbst fanatischen Abtreibungspolitikern wie Carmen Wegge und Ulle Schauws wohl zu kühn.

Diese Demarche der Abtreibungslobby zeigt uns aber sehr deutlich, mit welchen grausamen Feinden des ungeborenen Lebens wir es als Lebensrechtler zu tun haben.