
Streichung §218: Es geht DOCH weiter
Wir leben in Zeiten, in denen auch das Absurdeste möglich ist. Insbesondere in der Politik.
Die Einberufung der Sondersitzungen des Bundestages zur Debatte des schwarz-roten Schuldenpakets von 900 Milliarden Euro bringt Gesetzesanträge, die eigentlich schon tot waren, wieder zum Leben.
Auch der Rechtsausschuss muss sich heute mit der Änderung der Schuldenbremse und dem Sondervermögen befassen.
Auf die Tagesordnung kam aber auch der rot-grüne Antrag zur Abschaffung des Abtreibungsparagrafen 218 StGB, der schon archiviert war.
Die Grünen haben sich gestern dafür eigesetzt und bekamen zunächst eine Absage der Obmänner des Rechtsausschusses. Doch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) setzte sich über die Obmänner hinweg und ergänzte die Tagesordnung des Ausschusses.
Der Rechtsausschuss kann darüber entscheiden, ob der Gesetzesantrag von SPD und Grünen zur Abstimmung im Bundestag überwiesen wird.
Im aktuellen – am 23. Februar abgewählten – Bundestag hätte der Antrag eine Mehrheit mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linkspartei, Bündnis Sahra Wagenknecht und möglicherweise einem Teil der Liberalen.
Bislang gab es im Rechtsausschuss keine Mehrheit für eine Weiterleitung in den Bundestag. Doch diese Mehrheit aus Union, AfD und FDP war knapp und schwach. Denn die FDP hatte keine inhaltlichen Bedenken gegen den Antrag. Die Liberalen wollten aber keine Entscheidung im Hauruck-Verfahren.
Nun da sie sowieso im Bundestag nicht mehr vertreten sein wird, könnten sich die liberalen MdBs es anders überlegen und für die Abschaffung von §218 StGB stimmen.
Dann käme der Antrag zur Abstimmung am Dienstag in den Bundestag.
Wir müssen nun abwarten, was tatsächlich passieren wird.
Wir werden Sie weiter über diesen Angriff auf das ungeborene Leben auf dem Laufenden halten.