Streichung §218: Nächste Tage sind entscheidend - Mit Tricks bis Ende März Streichung erreichen?

Streichung §218: Nächste Tage sind entscheidend - Mit Tricks bis Ende März Streichung erreichen?

Lebensrechtler kämpfen in Deutschland für ein sehr zartes Pflänzchen.

Das werden die kommenden Tage zeigen. Denn SPD und Grüne wollen noch auf den letzten Metern der (Reste)-Ampel den §218 StGB und damit den allerletzten Rest an Schutz für ungeborene Kinder abschaffen.

Heute, 10. Februar, findet ab 17.00 im Bundestag eine Experten-Anhörung zum Thema „Neuregelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen“ statt.

Diese Anhörung wurde vom Rechtsausschuss des Bundestages einberufen, in welchem die rot-grüne Gesetzesvorlage beraten wird.

Die „Experten“ sollen sich zu einem Antrag von SPD- und Grünen-Abgeordneten zur (de facto) Streichung des §218 StGB äußern.

Dieser Antrag wurde nach dem Ende der Ampel-Koalition im Bundestag eingebracht und auch schon in erster Lesung debattiert. Die heutige Anhörung ist ein weiterer Schritt im Gesetzgebungsverfahren.

SPD und Grüne haben Redner eingeladen, die für eine Streichung des Abtreibungsparagraphen plädieren. CDU, CSU, FDP und AfD haben Redner eingeladen, die gegen eine Änderung des §218 sind.

Insofern wird man in der Anhörung (die man per Bundestag-Lifestream verfolgen kann) wohl nichts Neues hören.

WICHTIG ist aber, was danach kommt:

Der Rechtsausschuss muss nämlich nach dieser Anhörung entscheiden, ob der Gesetzesantrag wieder ins Plenum des Bundestages (sog. zweite und dritte Lesung) kommt, damit dort darüber abgestimmt werden kann.

Dafür reicht die einfache Mehrheit. Die Sitzverteilung ist: CDU 11, FDP 5, SPD 12, Grüne 6, AfD 4, Linke 1. Gesamt: 39

SPD, Grüne und Linke haben also 19 Sitze und brauchen lediglich eine zusätzliche Stimme, damit der rot-grüne Antrag ins Plenum des Bundestages gelangt.

Diese eine Stimme könnte von der FDP, aber auch von der AfD kommen.

Als über die Anhörung abgestimmt wurde, haben SPD und Grüne Stimmen der AfD erhalten, nicht aber von der FDP, die zusammen mit der Union den Antrag von SPD und Grüne begraben wollten. So kam es, dass diese heutige Anhörung überhaupt stattfindet.

Die AfD ist inhaltlich gegen den rot-grünen Gesetzesantrag, doch um die sog. Brandmauer löchrig zu machen, hat sie zusammen mit den Abgeordneten der SPD und der Grünen abgestimmt.

Aber zurück zu den kommenden Tagen: Der Rechtsausschuss könnte schon morgen Dienstag 11. Februar zu einer Sondersitzung zusammenkommen und entscheiden, ob der Gesetzantrag wieder im Bundestag landet.

Damit das wiederum passiert, muss eine sog. Sondersitzung des Bundestages einberufen werden. Denn die Sitzung morgen, 11. Februar ist die letzte reguläre Sitzung dieser Legislaturperiode. Weitere Sitzungen bis zur Konstituierung des neuen Bundestages nach der Bundestags müssen extra einberufen werden – „Sondersitzungen“ eben.

Das ganze Verfahren ist also recht umständlich und widerspricht vor allem allen Usancen parlamentarischen Arbeitens in Deutschland.

Das ist aber tatsächlich der Weg, den SPD-MdB Carmen Wegge gehen will. Sie ist die Federführerin des Gesetzantrages zur Abschaffung des §218 StGB. Sie will alle Tricks und Wendungen anwenden, um noch vor der Konstituierung des neuen Bundestages, in welchem es voraussichtlich andere Mehrheitsverhältnisse geben wird. 

Konkret bedeutet das: SPD und Grüne könnten noch bis etwa 24. März 2025 versuchen, den §218 StGB abzuschaffen. 

Das klingt zwar halsbrecherisch. Doch wer den Abtreibungsfanatismus linker Abgeordneter kennt, wundert sich nicht. 

CDU/CSU haben allerdings schon erklärt, ein solches Vorpreschen wäre verfassungswidrig, da der Sachverhalt zu komplex sei, und die Beratungszeit zu knapp. Zudem lege keine Eilbedürftigkeit vor. 

Wir müssen nun abwarten, was tatsächlich passieren wird.

Aber wir können und sollten einige Schlussforderungen ziehen:

Erstens: Das Lebensrecht muss viele stärker werden. Solange das nicht passiert, werden skrupellose Abtreibungspolitiker immer wieder versuchen, jeglichen Schutz der ungeborenen Kindern, auszulöschen. Bitte laden Sie Freunde und Verwandte ein, sich unserer Aktion SOS Leben anzuschließen. 

Zweitens: Die Kräfte, die gegen die ungeborenen Kinder aktiv sind, handeln mit einer atemberaubenden Entschlossenheit und mit einem unstillbaren Fanatismus. Angesichts dieser irrationalen Macht sind wir ohne die Hilfe Gottes ohnmächtig.

Wir werden Sie weiter über diesen Angriff auf das ungeborene Leben auf dem Laufenden halten.