Ärzte für das Leben: Bundesärztekammer irrt sich in puncto Gehsteigberatung


(Presse-Erklärung der Ärzte für das Leben) „Die Bundesärztekammer unterstützt ausdrücklich die Einführung von Belästigungsverboten, die Schwangere bei der Inanspruchnahme […] von Schwangerschaftsabbrüchen schützen […] sollen. Da jedoch auch das Personal in den Einrichtungen regelmäßig belästigt wird, sollte dieses nicht nur vor einer Behinderung bei der Arbeit, sondern ebenso vor Belästigungen geschützt werden“, so die Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Schwanger­schafts­­konfliktgesetzes am 19. Dezember 2023.

Am 2. Januar 2024 legte Ärztepräsident Klaus Reinhardt in einem Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ nach: „Die Kolleginnen und Kollegen haben es mit teilweise radikal auftretenden Aktivisten zu tun, die in der Nähe von Praxen teilweise wochenlang demonstrieren.“ Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich in ähnlichem Sinn geäußert.

Die Ärzte für das Leben sind enttäuscht, dass Bundesärztekammer und KBV ein diffamierendes Framing von Menschen, die gegen die Abtreibung friedlich und respektvoll protestieren, übernimmt, und lehnen dieses entschieden ab.

Es gibt keine Gehsteig-„Belästigungen“

Prüft man nämlich die Hintergründe, so findet man schnell heraus: Die im Gesetzesentwurf beschriebenen „Belästigungen“ finden gar nicht statt. Für die Behauptung der Bundesregierung gibt es also außerhalb der Echokammer, in der dieses Gesetzesvorhaben offensichtlich entstanden ist, keine Evidenz.

Laut Information der Bundeskammer werden vorgeburtliche Kindestötungen an hunderten von Stellen durchgeführt. Proteste bzw. Gebetsmahnwachen vor Abtreibungszentren finden lediglich in einigen Städten statt: Frankfurt am Main, Pforzheim, Münster und München.

Würde es tatsächlich zu Belästigungen kommen, würden diese mit Sicherheit eine hohe mediale Aufmerksamkeit erzeugen.

Bisherige Gerichtsurteile zur sogenannten „Gehsteigbelästigung“ haben zudem anerkannt, dass die hiermit gemeinten Gebetswachen und Informationsveranstaltungen die Persönlichkeitsrechte der Frauen eben nicht verletzen.

Auch eine Behinderung der Arbeit von Abtreibungseinrichtungen oder Beratungsstellen konnte nicht festgestellt werden. Weder für die Schwangeren noch für das Personal sind nach Meinung der Gerichte relevante Einschränkungen entstanden. Die Behauptung, es gehe bei der Gesetzesinitiative um Schaffung von Rechtsklarheit, ist also unbegründet.

Eingriff gegen Grundrechte der Lebensrechtler

In Wahrheit stellt diese von der Bundesärztekammer unterstützte Verbotsinitiative einen Eingriff in die Grundrechte derjenigen dar, die vor Abtreibungszentren versuchen, das Lebensrecht des vorgeburtlichen Kindes sowie die Implikationen einer Abtreibung für die schwangere Frau ins Bewusstsein zu rücken.

Julia Kim, die stellv. Vorsitzende der Ärzte für das Leben, erklärt heute in Fulda: „Anstelle von Versuchen, die öffentliche Debatte dazu mit weiteren Verboten zu unterbinden, empfehlen wir die Einführung einer Qualitätssicherung in der Schwangerschaftskonfliktberatung…Die Beratung muss unabhängig sein und dem wissenschaftlichen Stand bezüglich der Bedeutung einer Schwangerschaft für die Frau und der Entwicklung des vorgeburtlichen Kindes entsprechen. Auch muss sie der gesetzlichen Aufgabe gerecht werden, das vorgeburtliche Leben zu schützen.“

Außerdem stellt die junge Ärztin klar: „Das Lebensrecht eines jeden Menschen wird im deutschen Grundgesetz, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in der Europäische Menschenrechts­konvention sowie im Völkerrecht anerkannt. Bestrebungen der Bundesregierung, Möglichkeiten zur öffentlichen Verteidigung dieses Rechts zu beschneiden, stehen im Widerspruch zu dieser Rechtstradition.“