Protestnote an die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe

Abtreibung ist keine Gesundheitsversorgung!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe hat in ihrer ersten „Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon“ tatsächlich behauptet: „Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland ein häufiger Eingriff und gehört zur gesundheitlichen Versorgung.“

Wenn Ärzte Abtreibungen als „Gesundheitsversorgung“ banalisieren, handelt es sich um einen grausamen Angriff auf die Menschlichkeit.

Abtreibungen sind in Deutschland rechtlich gesehen „rechtswidrige Handlungen“. Die Urteile aus Karlsruhe und das Grundgesetz erklären eindeutig, dass Kinder schon im Mutterleib ein Recht auf Leben haben.

Trotz dieser Tatsache haben die Parteien der Ampel-Koalition einen umfassenden Katalog aufgestellt, um Abtreibungen zu erleichtern. Diese Maßnahmen versucht man uns „schmackhaft“ zu machen, indem man sie als „Gesundheitsversorgung“ etikettiert.

Es ist unfassbar und ein Skandal, dass die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe diesen grausamen Etikettenschwindel mitmacht.

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